Radwege: Neues Bußgeld für Radfahrer
Wer künftig Radwege nutzt, sollte genau auf die Fahrtrichtung achten, denn sonst könnte es teuer werden. Denn das Bundesverkehrsministerium schließt eine Regelungslücke.
Auf Radfahrer in Deutschland kommt ein neues Bußgeld zu. Wer künftig auf einem Radweg in falscher Fahrtrichtung unterwegs ist, obwohl auf der anderen Seite ein baulich angelegter aber nicht benutzungspflichtiger Radweg in richtiger Richtung vorhanden ist, muss 35 Euro Strafe zahlen.
Das Bundesverkehrsministerium bestätigt diese Neuregelung, ein Ministeriumssprecher sagte dem Tagesspiegel aber auch: "Das ist kein Auftakt für weitere Bußgelderhöhungen." Vielmehr werde hier in einem Einzelfall eine Regelungslücke geschlossen.
Denn bis 2009 gab es für den geschilderten Fall einen geregelten Tatbestand, der aber versehentlich gestrichen wurde. Nun hat es fünf Jahre gedauert, bis man diese Lücke geschlossen hat. Die Initiative hatte der Bundesrat ergriffen und die Umsetzung erfolgt nun durch das Bundesverkehrsministerium.
Prinzipiell berge das Befahren von Radwegen in falsche Fahrtrichtung ein hohes Unfallrisiko, allerdings gebe es keine gestiegenen Unfallzahlen. Trotzdem wird die Regelungslücke nun geschlossen. Nicht-benutzungspflichtige Radwege sind meist in Städten eng an der Fahrbahn angelegt - ohne blaues Schild.
Bußgelderhöhungen für Radfahrer gab es zuletzt im Mai. Unter anderem muss nun 60 Euro zahlen, wer bei Rot über die Ampel fährt. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. (ctr)
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