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Raucher Friedhelm Adolfs sitzt am 17.07.2013 rauchend in seiner Wohnung in Düsseldorf.
© PICTURE ALLIANCE / DPA

Düsseldorfer Rentner: Klagender Raucher Friedhelm Adolfs ist tot

Weil sein Zigarettenqualm die Nachbarn störte, sollte er seine Wohnung verlieren. Doch er wehrte sich vor Gericht - mit Erfolg. Jetzt ist er gestorben.

Für sein Recht auf Rauchen in der Mietwohnung ging Friedhelm Adolfs auf die Barrikaden. Jetzt ist der Rentner, der mit einem hartnäckigen Rechtsstreit jahrelang für Schlagzeilen gesorgt hatte, in Düsseldorf gestorben. Das teilten sein Anwalt Martin Lauppe-Assmann und sein enger Freund Ferry Weber am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Laut „Express“ erlitt er einen Herzinfarkt.

Er habe bei Adolfs angerufen und dann von dessen Lebensgefährtin erfahren, dass der 79-Jährige einen Herzstillstand erlitten habe und am Montag in einer Düsseldorfer Klinik gestorben sei, sagte Weber. Mehrere Medien hatten zunächst am Dienstag darüber berichtet.

Sein Anwalt hatte den Rentner zum „bekanntesten Raucher in Deutschland nach Helmut Schmidt“ gekürt. Adolfs' Vermieterin versuchte jahrelang, ihn aus der Wohnung zu werfen: Er belästige die Hausnachbarn in dem Mehrparteienhaus unzumutbar mit Zigarettenqualm.

„Ich glaube, dass die ganzen Prozesse dazu beigetragen haben“, sagte Weber über den Tod seines Freundes. „Das hat ihn ganz schön mitgenommen. Nach außen hat er zwar immer den starken Max gespielt, bei mir hat er aber auch geweint.“

Der Rechtsstreit beschäftigte die Gerichte mehr als drei Jahre lang. Zunächst hatte Adolfs in zwei Instanzen verloren. Erst der Bundesgerichtshof schlug sich auf die Seite des Rentners, hob die Urteile der Vorinstanzen auf und ordnete eine umfassende Beweisaufnahme in dem Fall an.

Als diese dann am Düsseldorfer Landgericht stattfand, stand Aussage gegen Aussage - die Vermieterin zog in der vierten und finalen Prozessrunde den Kürzeren. Dass die Belästigung durch den Qualm tatsächlich unzumutbare und gesundheitsgefährdende Ausmaße angenommen hatte, konnte sie nicht beweisen. Im September 2016 war es soweit: Adolfs steckte sich seine lange aufbewahrte Siegeszigarre an.

Unbelehrbar

Das bundesweit beachtete Verfahren hatte ihm Sympathien und Solidaritätsadressen zahlreicher Raucher eingebracht. Der Rentner wurde zu einem Symbol des Widerstands gegen den verschärften Nichtraucherschutz.

Adolfs sollte nach mehr als 40 Jahren seine Wohnung in dem Gebäude räumen, in dem er jahrelang als Hausmeister gearbeitet hatte. Den Qualm hatte er von Anfang an als Vorwand für die Kündigung gesehen. Tatsächlich gehe es der Eigentümerin nur darum, auch seine Wohnung, wie den Rest des Hauses, in lukrativen Büroraum zu verwandeln - davon war er überzeugt.

Dass er ein starker Raucher sei, hatte der schmächtige Rentner nicht bestritten, auch wenn er abseits des Gerichtssaals zugab, seinen täglichen Tabakkonsum etwas kleingeredet zu haben. Im Krankenhaus soll er vor einiger Zeit sogar in ein Einzelzimmer verlegt worden sein, weil sich andere Patienten über den Gestank nach Rauch beschwert hatten.

Trotz der anfänglichen Niederlagen, trotz Klinikaufenthalten, eines leichten Schlaganfalls und eindringlicher Warnungen seiner Ärzte hatte Adolfs stets beteuert, dass ihm die Lust am Rauchen nicht vergangen sei. Er denke nicht daran, das Laster auf seine alten Tage noch aufzugeben.

Zwischen den Streitparteien herrschte jahrelang dicke Luft und eisiges Schweigen. Der Appell des Bundesgerichtshofs, sich doch gütlich zu einigen, verhallte fruchtlos. „Eine Einigung kann es nur bei einem Auszug des Mieters geben“, darauf beharrten die Anwältinnen der Hauseigentümerin. „Auszugstermin ist der Todestag“, hatte Anwalt Lauppe-Assmann gekontert - und Recht behalten. (dpa)

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