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Friedhelm Adolfs zieht genüsslich an seiner Zigarette (Archivbild).
© dpa

Raucher-Urteil: Früher hieß es Rücksicht

Freiheit ist immer die Freiheit der anderen. Es gibt aber auch ein Maß an Zumutung, das nicht überschritten werden soll. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Fundamentalismus ist keine exklusive Eigenschaft fehlgeleiteter Islamisten, er ist mitunter ein durchaus deutscher Wesenszug, insbesondere im Alltäglichen. Wer nicht für etwas ist, muss zwangsläufig gegen etwas sein. In jedem Konflikt wird das Prinzipielle erörtert. So gelangte der eher banale Streit eines Ex-Hausmeisters um seine Wohnungskündigung in die Nachrichtenspalten der Republik, ging es doch mit der letzten Freiheit des Rauchers, die eigenen vier Wände vollzuqualmen, irgendwie ums große Ganze. Ein Irrtum, es war und ist nur ein Kündigungsstreit.

Und weil Richter wie gute Turnierpferde sind, die nur so hoch springen, wie sie müssen, entscheiden sie lediglich, was unabdingbar nötig ist. Folglich gab es kaum Grundsätzliches, nur eine Rückverweisung an das Landgericht, das schlampig gearbeitet hatte. Unbeantwortet bleibt damit vorerst die Frage, wann solche Immissionen das erträgliche Maß überschreiten. Dass es aber ein solches Maß geben muss, sollte unbestritten sein, selbst wenn Raucher Adolfs es bei Weitem nicht erreicht. Oder, um es verständlicher, also fundamentaler zu sagen: Freiheit ist immer die Freiheit der anderen. Früher hieß es übrigens Rücksicht und hat auch ohne Urteile der höchsten Gerichte funktioniert.

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