Prozess um Alkoholfahrt: Gericht weist Deal zurück - Ex-Radprofi Jan Ullrich droht Haft
Im Verfahren um den Alkohol-Unfall von Ex-Radprofi Jan Ullrich in der Schweiz hat das Gericht ein zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgestimmtes Strafmaß abgelehnt. Damit droht Ullrich überraschend doch wieder eine Haftstrafe.
Im Verfahren um den Alkohol-Unfall von Ex-Radprofi Jan Ullrich in der Schweiz hat das Gericht ein zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgestimmtes Strafmaß abgelehnt. Damit droht Ullrich überraschend doch wieder eine unbedingte Haftstrafe. Die vorgelegte Anklageschrift werde nicht genehmigt und zur Überprüfung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, erklärte das Bezirksgericht in Weinfelden am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft hatte eine 18-monatige Haftstrafe verlangt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Wann es zu einer weiteren Verhandlung und zur Urteilsfindung kommt, blieb zunächst unklar.
Der Präsident des Bezirksgerichts in Weinfelden (Kanton Thurgau), Pascal Schmid, warf der Staatsanwaltschaft am Dienstag erhebliche Nachlässigkeit vor. So seien Gutachten, wonach Ullrich bei dem Unfall am 19. Mai 2014 „nur“ 139 Stundenkilometer - bei erlaubtem Tempo 80 - fuhr, nicht glaubwürdig. Andere Gutachten würden von 143 km/h ausgehen. Sie seien jedoch von der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend gewürdigt worden. Der Unterschied sei erheblich, sagte Schmid: Bei 143 Stundenkilometern sei Ullrich nämlich laut Schweizer Verkehrsrecht als „Raser“ einzustufen und zwingend zu mindestens einem Jahr Gefängnis zu verurteilen. Hinzu komme die Fahruntüchtigkeit, die das Strafmaß noch weiter erhöhen könne. Mehr als ein Jahr nach seinem schweren Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss in der Schweiz hatte sich der Ex-Radprofi Jan Ullrich am Dienstag vor dem zuständigen Bezirksgericht des Kantons Thurgau schuldig bekannt. Zugleich erklärte der bislang einzige deutsche Gesamtsieger der Tour de France, er akzeptiere die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe.
„Riesenfehler, den ich zutiefst bereue und für den ich mich schäme“
Die Anklage verlangte für Ullrich eine 18-monatige Freiheitsstrafe, die jedoch für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Zudem soll er eine Geldbuße in Höhe von 10 000 Franken (rund 9600 Euro) zahlen und sämtliche Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht in Weinfelden wollte noch am selben Tag eine Entscheidung treffen. Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung machten geltend, dass Ullrich nach dem Unfall glaubhaft Reue gezeigt und die Ermittlungen unterstützt habe. Ein zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe sei auch angemessen, da der verheiratete Vater zweier kleiner Kinder sonst „aus seinem familiären Umfeld herausgerissen“ werden würde, erklärte Ullrichs Anwalt.
Der Ex-Radprofi sprach bei der Verhandlung von einem „Riesenfehler, den ich zutiefst bereue und für den ich mich schäme“. Er werde niemals wieder unter Alkohol am Steuer sitzen. Laut Anklage war Ullrich am 19. Mai 2014 mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Gewichtspromille an einer Kreuzung in Mattwill südlich des Bodensees auf zwei andere Autos aufgefahren. Er habe sich der Kreuzung mit 139 Stundenkilometern genähert. Erlaubt war auf der Straße Tempo 80. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Der Sachschaden wurde von der Anklage auf 69 500 Franken beziffert (66 260 Euro). (dpa)
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