Weg mit dem Haschisch-Verbot: Experten fordern Cannabis-Liberalisierung
Juristen, Suchtexperten, Mediziner sind sich einig: Der Eigengebrauch von Cannabis sollte nicht bestraft werden. Ein Professor hält das Betäubungsmittelgesetz sogar für verfassungswidrig.
Breiter Konsens für die Liberalisierung von Cannabis: Experten aus verschiedenen Fachgebieten haben bei einer Tagung in Frankfurt eine Entkriminalisierung des Konsums gefordert.
Weltweit zeige sich die Erfolglosigkeit der strafrechtlichen Bekämpfung von Drogennachfrage und -angebot, betonte der sogenannte Schildower Kreis in einer Resolution. Die Initiative von mehr als 100 Strafrechtsprofessoren setzt sich für eine neue Drogenpolitik ein.
Zudem berge der Schwarzmarkt große Risiken. So werde etwa eine Schattenwirtschaft mit möglichen Auswirkungen auf die globale Finanzmärkte und nationale Volkswirtschaften geschaffen.
Der Sprecher des „Schildower Kreises“, Prof. Lorenz Böllinger, betonte: „Das Betäubungsmittelgesetz ist verfassungswidrig.“ Cannabis-Konsum zu bestrafen, verstoße gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, sagte Böllinger. Der Zweck, Handel und Konsum einzudämmen, werde nachweislich nicht erreicht. Es gebe viele negative Folgen, zum Beispiel erschwere es die Prävention.
Cannabis-Konsum sei ein „opferloses Delikt: Der Konsument schädigt nur sich selbst - wenn überhaupt“. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 die Verfassungsmäßigkeit des Betäubungsmittelstrafrechts aber grundsätzlich bestätigt.
Zwölf Prozent der Deutschen haben 2013 Cannabis konsumiert
Die Frankfurter Gesundheitsdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) kündigte einen Modellversuch im Rahmen des „Frankfurter Wegs“ in der Drogenpolitik an. Dabei werden Prävention, Beratung und Therapie vor Repression gestellt. „Wir können nicht länger die Augen verschließen“, sagte sie. „Wir brauchen pragmatische Handlungsansätze.“ Nach der Tagung sollen die Eckpunkte für das - noch nicht terminierte - Modellprojekt ausgearbeitet werden.
Laut Suchtforscher Heino Stöver von der FH Frankfurt haben zwölf Prozent der Deutschen im vergangenen Jahr Cannabis konsumiert, nur drei Prozent seien aber Gewohnheitsnutzer. Der Dauergebrauch sei „auf niedrigem Niveau stabil“ und werde - wie der Vergleich mit anderen Ländern zeige - durch rechtliche Eingriffe kaum verändert.
Rechtsmediziner Prof. Volker Auwärter (Uni Freiburg) betonte, das Schädlichste an Cannabis sei die Gefahr für die Gesundheit durch das Rauchen. Laut Dirk Peglow vom Bund deutscher Kriminalbeamter entfielen im vergangenen Jahr 145 000 der 250 000 Drogendelikte auf Cannabis. Häufig würden die Verfahren wegen geringer Mengen eingestellt. (dpa)