Erste Prozesse zu Silvesternacht in Köln: Drei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt
Nach den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln sind die ersten Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden – es ging allerdings nicht um sexuelle Übergriffe, sondern um Diebstahl.
Persönliche Schlusserklärungen des Richters sind eigentlich nicht üblich, vor allem wenn es um einen so alltäglichen Tatvorwurf wie Diebstahl geht. Doch diesmal kann sich Richter Amand Scholl nicht zurückhalten. Einmal, so erzählt er, im Urlaub in Washington, habe ihm ein Amerikaner gesagt, Köln sei die schönste Station seiner Europareise gewesen. „Heute wird immer nur noch gefragt: Was ist in Köln los?“ Auch darum, so sagt er, sei es in dieser Verhandlung gegangen. Es ist eben doch kein ganz normales Diebstahlsverfahren, das da am Mittwoch vor dem Amtsgericht Köln abläuft. Das merkt man schon an den ungefähr 60 Journalisten samt ausländischer Kamerateams.
Es geht um das erste Verfahren zur Kölner Silvesternacht. Angeklagt ist ein 23 Jahre alter marokkanischen Asylbewerber. Vor einem Jahr, so sagt er aus, ist er über Frankreich nach Deutschland gekommen. Der junge Mann ist geständig. Er gibt zu, dass er in seiner linken Socke 0,1 Gramm Amphetamin hatte. Und er gibt zu, dass er einer jungen Frau ihr Handy aus der Hand gerissen hat. Diese Frau, 20 Jahre alt, sagt als Zeugin aus. Sie kommt aus Sulz im Landkreis Rottweil in Baden-Württemberg und war nach Köln gekommen, um dort mit Freundinnen Silvester zu feiern. Als sie abends im Hauptbahnhof ankamen, fielen ihnen gleich die „vielen ausländischen Männer“ auf.
Flüchtling aus Afghanistan hilft der Frau, den Dieb zu fassen
Auf dem Weg nach draußen spürte die 20-Jährige, wie ihr im Gedränge jemand an den Po fasste. Kaum war sie auf den Bahnhofsvorplatz getreten und hatte ihr Handy gezückt, um den Dom zu fotografieren, wurde es ihr von hinten aus der Hand gerissen. Wer es gewesen war, konnte sie nicht sehen. In dieser Situation kam ihr ein Mann zu Hilfe - ein Mann von ausländischem Aussehen. „Das ist der Dieb!“, rief er und zeigte auf den Täter. Im Gerichtssaal steht die junge Frau dem Hinweisgeber nun wieder kurz gegenüber, lächelt ihn an und gibt ihm die Hand.
Sie erfährt auch, mit wem sie es zu tun hat: 30 Jahre ist er alt, Baggerführer, seit vier Jahren in Deutschland. Er stammt aus Afghanistan. Ein Flüchtling. Die junge Frau ist nicht auf den Kopf gefallen. Sie verfolgte den Dieb quer über den Bahnhofsvorplatz. Als jemand ihm ein Bein stellte und er daraufhin stürzte, war sie sofort bei ihm. Schnell zog er das Handy aus der Tasche und gab es ihr zurück. Dann sei sofort die Polizei zur Stelle gewesen, sagt sie aus.
Die Frau nimmt die Entschuldigung des Nordafrikaners an
Der Angeklagte ist aufgestanden, um etwas zu sagen. Ein Dolmetscher übersetzt es mit: „Es tut mir leid. Entschuldigung.“ Mit gefalteten Händen und gesenktem Blick steht der junge Mann da, wie ein Kind, das etwas angestellt hat. In der Silvesternacht sei etwas Beispielloses in Deutschland geschehen, sagt Staatsanwältin Monika Volkhausen in ihrem Plädoyer. Das Sicherheitsempfinden der Allgemeinheit sei nachhaltig beschädigt worden. Der vom Angeklagten begangene Diebstahl sei „ein Mosaikstein im Gesamtgeschehen“. Eine milde Strafe kommt für sie nicht infrage: Sie fordert sechs Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen.
Verteidiger Florian Storz hat dafür kein Verständnis. „Hier ist die ganze Zeit so verhandelt worden, als ob mein Mandant für die ganze Silvesternacht verantwortlich zu machen ist.“ Dabei sei er doch nur ein ganz kleines Licht, eine „Wurst“. Die Forderung des Anwalts: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen - sein Mandant wäre dann nicht vorbestraft.
Richter Scholl verkündet sein Urteil unverzüglich: sechs Monate auf Bewährung und 20 Tagessätze, das sind in diesem Fall 100 Euro. Danach kommt die Erklärung mit dem Amerikaner und dem schönen Köln, dann ist die Sitzung beendet. In einem zweiten Verfahren wurde ein 22 Jahre alter Tunesier wegen Diebstahls einer Kamera zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch bei seinem 18 Jahre alten Komplizen aus Marokko gab es einen Schuldspruch, doch gilt für ihn noch das Jugendstrafrecht. Er muss sich nun zwei Jahre bewähren. Das Gericht entschied nicht über den Fortgang der Asylverfahren der drei Angeklagten. (AFP, dpa)
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