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Rettungskräfte stehen am 9. Februar 2016 an der Unfallstelle des Zugunglücks in der Nähe von Bad Aibling.
© Peter Kneffel/dpa
Update

Nach Zugunglück von Bad Aibling: Die zwei tragischen Fehler des Fahrdienstleiters

Es war ein doppelter Irrtum des Fahrdienstleiters, der das schwere Zugunglück am 9. Februar mit elf Toten ausgelöst hat. Bayerns Innenminister Herrmann informierte nun über Details.

Das schwere Zugunglück im bayerischen Bad Aibling ist nach Angaben der Landesregierung auf einen doppelten Irrtum des Fahrdienstleiters zurückzuführen. „Es war eine ganz besonders tragische Verkettung von gleich zwei Fehlleistungen“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der „Bild“-Zeitung. Nachdem der Mann die eingleisige Strecke für zwei Züge gleichzeitig freigegeben hatte, sei ihm noch ein weiterer verhängnisvoller Fehler unterlaufen.

„Der Fahrdienstleiter hat, als er seinen ersten Irrtum bemerkte, einen ersten Warn-Funkspruch an die beiden Lokführer schicken wollen“, schilderte Herrmann weiter. „Er hat - möglicherweise aus Aufregung - jedoch die falsche Taste gedrückt. Der Funkspruch ging an die Fahrdienstleiter in der näheren Umgebung. Die haben sich daraufhin bei ihm gemeldet. Daraufhin schickte der Fahrdienstleiter einen zweiten Funkspruch an die Lokführer. Diesmal drückte er die richtige Taste, aber da war es schon zu spät.“

Herrmann zog ein bitteres Fazit: „Wäre der erste Funkspruch bei den Lokführern angekommen, hätte das Unglück womöglich noch verhindert werden können. Das ist ganz besonders tragisch.“ Nun laufe es auf eine Anklage des Fahrdienstleiters wegen fahrlässiger Tötung hinaus. „Es sind mittlerweile auch alle technischen Defekte ausgeschlossen: Die Züge waren technisch völlig in Ordnung, inklusive der Bremsen. Das Funknetz hat funktioniert, ebenso alle Stellwerk-Funktionen.“

Ähnlich, aber zurückhaltender äußerte sich die Staatsanwaltschaft am Dienstag. Eine Fehlbedienung des Notrufs sei Gegenstand der Ermittlungen und der Begutachtung durch den Sachverständigen, teilte die Anklagebehörde in Traunstein mit. Anhaltspunkte für rein technische Ursachen bei Gleis- oder Signalanlagen oder in den kollidierenden Zügen hätten sich nicht ergeben. „Deshalb steht nach wie vor menschliches Versagen etwa des zuständigen Fahrdienstleisters im Mittelpunkt der Ermittlungen.“

Es gelte insbesondere zu klären, weshalb und unter welchen Umständen beide Züge auf die eingleisige Strecke geschickt wurden und warum das Unglück nach der folgenschweren Fehlentscheidung nicht noch vermieden werden konnte.

Bei dem Frontalzusammenstoß zweier Regionalzüge auf der Strecke von Holzkirchen nach Rosenheim waren am 9. Februar elf Menschen ums Leben gekommen und 85 Passagiere teils lebensgefährlich verletzt worden. Das Bahnunglück gilt als eines der schwersten in der Geschichte der Bundesrepublik. (dpa)

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