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Die gesperrte Tauentzienstraße in Berlin nach dem tödlichen Autorennen am 1. Februar 2016
© dpa/Britta Pedersen
Update

Mordprozess: BGH urteilt am 1. März über Ku'damm-Raser

Vor zwei Jahren starb ein Unbeteiligter bei einem illegalen Autorennen am Kurfürstendamm. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob die Täter tatsächlich Mörder sind.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 1. März die bundesweit erste Verurteilung von Rasern wegen Mordes sprechen. Es wird ein wegweisendes Urteil erwartet - oder eine langwierige Rechtsentscheidung. Das Berliner Landgericht hatte zwei Männer nach einem tödlichen illegalen Autorennen über den Kurfürstendamm zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Zudem wurde den damals 24 und 26 Jahre alten Fahrern, die als so genannte "Ku'damm-Raser" bundesweit bekannt wurden, für immer der Führerschein entzogen. Die Männer hatten dagegen Revisionen eingelegt (4 StR 399/17).

Bei dem illegalen Rennen hatte der ältere Fahrer in der Nacht zum 1. Februar 2016 mit Tempo 160 eine rote Ampel missachtet und den Jeep eines unbeteiligten Fahrers gerammt. Der Geländewagen wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert. Ein 69 Jahre alter Mann starb noch im Auto.

Die Sportwagen wurden als Tatwaffen eingestuft

Aus Sicht des Landgerichts haben die beiden Raser „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz“ gehandelt. Sie hätten zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Es war das erste Urteil eines Gerichts, das Teilnehmer eines Autorennens wegen Mordes verurteilte. Die Richter folgten dabei der Argumentation der Staatsanwaltschaft: Die beiden Sportwagen seien zu Tatwaffen geworden – zu „gemeingefährlichen Mitteln“ – das qualifizierte die Tat zum Mord. 

Es darf nicht zulässig sein, hochmotorisierte Fahrzeuge zu verkaufen, deren Beschleunigungswerte und Höchstgeschwindigkeiten das vernünftige Maß bei weitem überschreiten. Das Schutzinteresse der Bevölkerung, die Verkehrssicherheit wiegen allemal schwerer als das Interesse Einzelner am gefährlichen Fahren.

schreibt NutzerIn dieDefinatorin

Der BGH prüft zeitgleich auch ein Urteil aus Bremen, bei dem ein Motorradfahrer als Unfallverursacher gilt. Bei ihm wird aber davon ausgegangen, dass er nicht nur andere, sondern auch sich selbst bei seiner Raserfahrt erheblich gefährdet hat. Ob dies juristisch auch bei den so genannten "Ku'damm-Rasern" der Fall ist, wäre vor Gericht zu klären.

Die Strafen für Raser werden härter

Die Rechtslage gilt aber als kompliziert und höchst umstritten - auch wenn zuletzt der Verkehrsgerichtstag in Goslar härtere Sanktionen gegen Drängler und Raser gefordert hatte. Das renommierte Gremium ist meist wegweisend für den Gesetzgeber in Verkehrsfragen.

Früher waren junge Raser selbst nach tödlichen Unfällen nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. In einem Kölner Fall hatte der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr das Bewährungsurteil gekippt und mehr Härte gefordert. In Köln hatten zwei junge Männer den Tod einer Radfahrerin verschuldet. (mit dpa)

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