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Der Angeklagte Wolfgang P. (M), begrüßt zu Verhandlungsbeginn seine Anwältin Susanne Koller (r).
© dpa

Lebenslange Haft für Reichsbürger: Bayerns Innenminister: "Hartes aber gerechtes Urteil"

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bezeichnet die lebenslange Haft für einen Reichsbürger als "hart, aber gerecht". Der Mann hatte einen Polizisten erschossen und zwei weitere verletzt.

Wegen tödlicher Schüsse auf einen Polizisten ist ein sogenannter Reichsbürger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wertete am Montag die Tat des 50-Jährigen im mittelfränkischen Georgensgmünd als Mord und zweifachen versuchten Mord. Die Verteidiger hatten auf fahrlässige Tötung plädiert, was eine deutlich mildere Strafe bedeutet hätte.

Wolfgang P. hatte bei einem Polizeieinsatz Mitte Oktober 2016 auf Beamte eines Spezialeinsatzkommandos geschossen. Dabei starb ein Polizist, zwei weitere wurden verletzt. Die Spezialeinheit sollte helfen, die rund 30 Waffen im Haus von P. zu beschlagnahmen. Denn bei den Behörden galt der Jäger als nicht mehr zuverlässig.

Die Reichsbürger lehnen die Bundesrepublik und ihre Behörden ab

Die lebenslange Haftstrafe ist nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ein gerechtes Urteil. „Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat ein hartes Urteil gefällt, das der Schwere des brutalen Verbrechens gerecht wird“, sagte der CSU-Politiker am Montag in München. Er sei immer noch zutiefst erschüttert über den schrecklichen Mord an einem Polizisten im Oktober 2016. Der Fall habe alle Polizisten „hart getroffen“. Herrmann nahm das Urteil erneut zum Anlass, der „Reichsbürgerszene“ den Kampf anzusagen: „Es gibt kein „Wenn“ und „Aber“: Unser Rechtsstaat setzt sich durch“, betonte er. Nach aktuellen Zahlen geht das Ministerium davon aus, dass es in Bayern rund 3250 „Reichsbürger“ gibt. Diese würden inzwischen auch verstärkt vom Verfassungsschutz beobachtet. Zudem arbeite die Staatsregierung am Ziel, ihnen alle Erlaubnisse für Waffenbesitz zu entziehen. „Bis zum 30. September 2017 haben unsere Waffenbehörden bayernweit bereits 547 Waffen bei „Reichsbürgern“ eingesammelt.“
Der Angeklagte betrat den Gerichtssaal am Montag mit einem Lächeln. Das Urteil nahm er regungslos zur Kenntnis.

Der Fall hat ein Schlaglicht auf die Bewegung der „Reichsbürger“ geworfen, die noch vor rund einem Jahr meist nur Insidern der Sicherheitsbehörden ein Begriff waren. Anhänger dieser Bewegung lehnen die Bundesrepublik, deren Organe und Behörden ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. P. selbst hatte Anfang 2016 im Einwohnermeldeamt seinen Personalausweis abgegeben.

Staatsanwalt Matthias Held hatte dem 50-Jährigen in seinem Plädoyer vorgeworfen, einen Angriff auf Polizisten von langer Hand geplant zu haben. Aus dem Hinterhalt habe er an jenem Morgen elfmal auf die Beamten geschossen - mit dem Ziel, möglichst viele von ihnen zu verletzen und zu töten. Dem widersprach Anwältin Susanne Koller und kritisierte den Einsatz als „dilettantisch“ und unnötig. (dpa)

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