Anwaltsstrategien gegenüber Medien: "Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!"
Peitsche oder Zuckerbrot: Mit welchen neuen Mitteln Anwälte versuchen, die Berichterstattung von Medien zu beeinflussen
Ein besseres Beispiel, wie Anwälte im Auftrag ihrer Mandanten mit Zuckerbrot und Peitsche versuchen, Einfluss auf die Berichterstattung der Medien zu nehmen, hätten sich die Autoren der Studie „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ gar nicht wünschen können.
Im Auftrag der Otto Brenner Stiftung und der Gesellschaft für Freiheitsrechte haben sich der Dortmunder Medienrechtler Tobias Gostomzyk und der freie Journalist Daniel Moßbrucker mit „präventiven Anwaltsstrategien gegenüber Medien“ beschäftigt. Praktisch gesprochen geht es um anwaltliche Drohschreiben, mit denen Medien eingeschüchtert oder zur Selbstzensur gebracht werden sollen.
Einige der Medien, die solche Schreiben derzeit bekommen, haben über die Rechercheergebnisse von „BuzzFeed“ und „Vice“ berichtet. Die beiden Publikationen hatten sich mit dem „Alpha Mentoring“-Programm des Deutschrappers Kollegah beschäftigt. Dazu hatten sich Reporter undercover angemeldet und für 2000 Euro coachen lassen. So hätten Kollegah und die ihn unterstützende Beratungsfirma „offenbar mehrere Hunderttausend Euro an Kollegah-Fans verdient“, dabei aber „außer einiger Videocalls nur wenige Gegenleistungen“ geboten, schrieben die Reporter.
In der Folge erhielten „Buzzfeed“ und „Vice“ von Kollegah alias Felix Blume und der Consulting-Firma 16 Anwaltsschreiben, darunter diverse Abmahnungen. Doch davon will man sich nicht einschüchtern lassen: „Kollegah mahnt unsere Undercover-Recherche ab, aber wir lassen den Artikel online“, ließ „Buzzfeed“-Deutschland-Chefredakteur Daniel Drepper via Twitter die gegnerische Partei wissen.
Berichte im Vorfeld verhindern
Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Gegendarstellungen sind juristische Mittel, die ihre Hochzeit in der analogen Vor-Internet-Zeit hatten. Seit einigen Jahren versuchen die Anwälte vor allem von Prominenten und Unternehmen, die Berichterstattung bereits im Vorfeld zu verhindern, fanden die Autoren der Otto-Brenner-Studie heraus – mit „presserechtlichen Informationsschreiben“. Auch der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Christian Schertz macht davon Gebrauch. „Das presserechtliche Informationsschreiben nutze ich seit circa 15 Jahren.
Die senden wir im Vorfeld, um zu verhindern, dass eine falsche Berichterstattung erfolgt oder eine Berichterstattung, die die Intimsphäre verletzt“, sagte er bei einem der Interviews, die für die Studie mit den 20 führenden Kanzleien auf diesem Gebiet geführt wurden. Zudem wurde mit 40 hochrangigen Journalisten sowie mit Justiziaren von 20 Medienhäusern gesprochen.
Tatsächlich zeigen diese Drohschreiben besonders im Boulevard-Journalismus Wirkung. Investigativ-Journalisten, die sich ihrer Fakten sicher sind, lassen sich davon jedoch kaum beeindrucken. Mitunter haben die Schreiben dann eher die gegenteilige Wirkung, wenn dadurch erst das Augenmerk auf einen bestimmten Vorgang gerichtet wird.
Zulasten der Pressefreiheit
Während die großen überregionalen Medien oder die Sendeanstalten über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um die angedrohten juristischen Auseinandersetzungen durchzustehen, besteht hingegen bei anderen Medien die Gefahr, dass sie einknicken, also zum Beispiel einen Beitrag aus dem Netz nehmen – was „Buzzfeed“ im Falle Kollegah indes ablehnt.
„Wenn Verlage klein beigegeben, anstatt presserechtliche Streitigkeiten vor Gericht anzufechten, ist das gleich zweifach fatal“, warnt Sarah Lincoln vor der Gesellschaft für Freiheitsrechts. Zum einen gefährde dies die kontinuierliche kritische Berichterstattung, zum anderen komme es zu einer Verschiebung des Presserechts zulasten der Pressefreiheit.
Doch das ist nicht alles. Ohne Grundsatzurteile könne sich das Presserecht nicht weiterentwickeln, ergänzt Medienrechtsprofessor Gostomzyk. Um das zu verhindern, sollten sich die Medien selbst verpflichten, Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung höchstrichterlich klären zu lassen. Hilfreich könnte dabei die Einrichtung eines gemeinsamen Fonds zur Finanzierung der Kosten sein.
Eine andere Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit sehen die Autoren der Studie in den so genannten „kommunikativ-kooperativen Maßnahmen“. Dazu gehört einerseits, dass Medienanwälte inzwischen häufig mit Kommunikationsagenturen zusammenarbeiten, um mit eigenen PR-Strategien unter anderem in den Social-Media-Angeboten eine Gegenöffentlichkeit zu negativer Berichterstattung aufzubauen. Statt mit einer Klage zu drohen, könne andererseits aber auch ein Deal angeboten werden.
Dabei werden den Redaktionen andere Informationen oder Hintergrundgespräche zum Tausch angeboten, wenn sie auf bestimmte Berichte verzichten. Eine nähere Untersuchung darüber könne Thema einer weiteren Untersuchung sein, merkte Studienautor Moßbrucker an. Die vorliegende Studie kann kostenfrei unter www.otto-brenner-stiftung.de bestellt, gelesen und heruntergeladen werden.
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