Neuer Name, neue Forderungen: VPRT heißt jetzt Vaunet
Der Verband Privater Rundfunk und Medien heißt künftig Verband Privater Medien. Unverändert bleibt die Forderung nach Beschränkung öffentlich-rechtlicher Netzaktivitäten.
„Vaunet - Verband Privater Medien“ heißt der neue Spitzenverband der audiovisuellen Medienunternehmen in Deutschland. Unter diesem Namen firmiert ab Mitte Mai der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT). Der Verband, es gibt ihn seit 1990, vertritt die Interessen von mehr als 150 Mitgliedern aus den Bereichen des privaten Rundfunks und von Onlineanbietern mit vielfältigen TV-, Radio-, Online- und mobilen Angeboten. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Mitgliederversammlung des VPRT hat auf ihrer Sitzung am Dienstag in Berlin einstimmig.
„Vaunet" leitet sich aus den Anfangsbuchstaben von „Video“ und „Audio“, die zukünftig die Eckpfeiler des Verbandes bilden, sowie dem Begriff „Network“ ab. Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des VPRT und Geschäftsführer von n-tv, sagte zur Umbenennung: „Als Vaunet wollen wir zukünftig als Wirtschaftsverband noch mehr Akzeptanz für die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien schaffen und dafür die große wirtschaftliche, gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung dieser Branche im digitalen Zeitalter stärker ins Bewusstsein rücken. Gleichzeitig unterstreichen wir mit der Betonung des Netzwerkgedankens die Bedeutung des Vernetzens und von Allianzen zum Erreichen unserer Ziele.“
Keine Erweiterung der Online-Angebote von ARD und ZDF
Vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Februar in Berlin begrüßte der VPRT die Initiative der Länder zur Reform des Auftrags und der Strukturen bei den Rundfunkanstalten. Er warnte gleichzeitig vor einer vorschnellen Stellung weitreichender Weichen für das duale Mediensystem, insbesondere durch eine Erweiterung der Onlineangebote von ARD und ZDF. „Bevor eine Auftragserweiterung beschlossen wird", sagte Hans Demmel, "bedarf es einer umfassenden Evaluierung von Programm, Tochtergesellschaften und den kommerziellen Aktivitäten von ARD und ZDF. Die Grenzen, die der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag für ihre Onlineaktivitäten zieht, dienen dem Interessenausgleich im dualen Rundfunksystem."
Genauso, wie das Verbot der ‚Presseähnlichkeit‘ dem Schutz der Presseverlage dienen soll, dienen die Video-on-Demand-Beschränkungen dem Schutz privater Wettbewerber. Sollte diese Balance durch die Politik in Frage gestellt werden, würde der Angebotsvielfalt und damit den Interessen der Verbraucher massiv geschadet. Der VPRT will in diesem Fall den erneuten Gang nach Brüssel nicht scheuen.
ARD-Forderung ist utopisch
In diesem Zusammenhang erteilte der VPRT Plänen des ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm, der einen Mehrbedarf von drei Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sieht, eine klare Absage: „Eine solche Forderung halte ich für utopisch und aus der Zeit gefallen. Stattdessen sollten die Öffentlich-Rechtlichen der Politik weitreichendere und bemühtere Einsparmöglichkeiten aufzeigen. Geld haben kommt nicht vom Geldausgeben“, sagte Demmel. Er betonte, dass die Intendanten damit einen wichtigen Beitrag für eine stärkere Akzeptanz für ihre Angebote schaffen könnten.
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