Leistungsschutzrecht: Schiedsstelle weist Verlegerforderung ab
Suchmaschinen wie Google müssen zahlen, wenn sie längere Inhalte von Zeitungen und Zeitschriften nutzen. Die Forderung der Verleger ist nach Einschätzung der Schiedsstelle jedoch überzogen.
Im Streit deutscher Verlage mit Google hat die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes den von der Verwertungsgesellschaft VG Media geforderten Tarif in „seiner gegenwärtigen Form“ als „nicht angemessen“ zurückgewiesen. Die von der VG Media geforderten gut 6 Prozent des Gesamtumsatzes von Google mit der Darstellung von Verlagsinhalten aus Deutschland sei zu hoch, erklärte die Schiedsstelle am Donnerstagabend in München. Die VG Media hatte ursprünglich bis zu elf Prozent des Umsatzes als Tarif angesetzt, weil aber nur gut die Hälfte der deutschen Verleger die Verwertungsgesellschaft beauftragt hatte, wurde der geforderte Tarif auf genau 6,1084 Prozent reduziert. Die VG Media geht davon aus, dass Google in Deutschland insgesamt einen Umsatz von bis zu fünf Milliarden Euro macht.
In dem Streit ging es auch um die Länge der Textauszüge, die nach dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) lizenzfrei genutzt werden dürfen. In dem Gesetz ist die Rede von „einzelnen Wörtern“ und „kleinsten Textausschnitten“. Das Deutsche Patent- und Markenamt, das für Streitfragen im Urheberrecht zuständig ist, forderte die VG Media auf, eine konkrete Wortzahlgrenze anzugeben. „Die Schiedsstelle schlägt eine feste Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vor.“
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