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Das Gericht unter der Leitung der Verfassungsrichterin Ricarda Brandts (3.v.l) in Münster (Nordrhein-Westfalen)
© dpa

Fernsehübertragung: Regierung will Gerichts-TV zulassen

Die Bundesregierung will die strengen Vorgaben für die Fernsehübertragung aus deutschen Gerichtssälen lockern

Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen „moderat zu lockern“. Wenn die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte breiter kommuniziert werde, „kann das vielen Menschen unseren Rechtsstaat näher bringen“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch in Berlin. Ob aber gefilmt werden darf, soll in der Entscheidungshoheit des jeweiligen Gerichts liegen.

Begründet wird die Änderung mit dem gewandelten Medienverständnis und dem Umgang mit modernen Kommunikationsformen. „Das ist ein weiterer Schritt zur Modernisierung der Justiz“, erklärte Maas. „Was in Deutschland von den obersten Gerichten an Recht gesprochen wird, wirkt sich auf unser gesellschaftliches Zusammenleben aus.“ Maas betonte zugleich, die Rechte aller Verfahrensbeteiligten müssten gewahrt bleiben. „Und: Wir werden aus dem Gerichtssaal keine Showbühne machen.“

"Behutsame Öffnung für Berichterstattung"

Künftig solle die mündliche Verhandlung und die Urteilsverkündung in einen Arbeitsraum für Journalisten übertragen werden können. Maas sagte, dies gelte für Verfahren mit einem besonderen öffentlichen Interesse und sei auch eine Lehre aus dem NSU-Prozess. Zudem sei die Möglichkeit von Übertragungen in Ton und Bild vorgesehen, wenn Oberste Gerichtshöfe des Bundes Entscheidungen verkündeten.

Bei Anwälten stößt das Vorhaben auf gemischte Reaktionen. „Die behutsame Öffnung der Gerichtssäle für die Berichterstattung aus laufenden Verfahren ist zu begrüßen“, sagte der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, der dpa. „Es bestehen allerdings Zweifel, ob der Gesetzentwurf die Interessen der Beteiligten ausreichend schützt.“ Auch bei TV-Aufnahmen von Urteilsverkündungen der obersten Gerichtshöfe des Bundes bestehe das Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

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