Gesetzentwurf: Kabinett will TV-Übertragung aus Gerichtssaal ermöglichen
Bedeutende Urteilsverkündungen von Bundesgerichten sollen bald live im Fernsehen und im Internet zu sehen sein . Aber eine Show soll ein Prozess nicht werden.
Wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte sollen künftig auch live im Fernsehen und im Internet zu sehen sein. Diese Möglichkeit soll ein Gesetzentwurf schaffen, den das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat.
Wenn die Rechtsprechung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werde, „kann das vielen Menschen unseren Rechtsstaat näher bringen“, sagte der für den Gesetzentwurf zuständige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch in Berlin. Gleichzeitig betonte er: „Die Rechte von allen Verfahrensbeteiligten müssen immer gewahrt bleiben.“ Der Gerichtssaal solle keine Showbühne werden.
Der Gesetzentwurf sieht den Angaben zufolge vor, das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal moderat zu lockern. Ein generelles Verbot erscheine angesichts moderner Kommunikationsformen und des heutigen Medienverständnisses nicht mehr zeitgemäß, erklärte das Ministerium. Dem Entwurf zufolge soll künftig die mündliche Verhandlung und die Urteilsverkündung in einen Arbeitsraum für Journalisten übertragen werden können.
Zulässig sein soll auch eine audio-visuelle Dokumentation von Gerichtsverfahren mit „herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung“. Zudem sei die Möglichkeit medialer Übertragungen vorgesehen, wenn Oberste Gerichtshöfe des Bundes Entscheidungen verkünden. Diese Regelung soll neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch für die Arbeits-, die Verwaltungs-, die Finanz- und die Sozialgerichtsbarkeit und in angepasster Form für das Bundesverfassungsgericht gelten.
Maas erklärte, letztlich sollten die Gerichte selbst darüber entscheiden können, ob ihre Verhandlung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter übertragen werde oder ob ein Urteil von so großer öffentlicher Bedeutung sei, dass es auch über die Medien verkündet werden sollte.
Darüber hinaus umfasst der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. So sollen künftig die Kosten für die Arbeit von Gebärdendolmetschern des gesamten gerichtlichen Verfahrens übernommen werden.
Der Entwurf muss noch vom Bundestag bestätigt werden. (dpa, epd)
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