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NPD-Aufmarsch in Mecklenburg-Vorpommern.
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Klagen vor der Europawahl: Oberwaltungsgericht: ARD muss NPD-Wahlwerbespot nicht zeigen

Die NPD und ihre Wahlwerbespots: Der Bayerische Rundfunk verliert vor Gericht, der RBB wiederum nicht.

Im Gegensatz zu anderen Rundfunkanstalten muss der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) eine Wahlwerbung der rechtsextremen NPD zur Europawahl nicht ausstrahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Es bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz, wie am Montag mitgeteilt wurde.

Der Spot propagiere eine pauschale Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und (kriminelle) Ausländer, hieß es in der Begründung des Urteils. Er mache nicht nur auf diejenigen Migranten aufmerksam, die seit 2015 tatsächlich Straftaten begangen hätten, sondern fordere, dass Deutsche vor sämtlichen Migranten zu schützen seien, die als reale und existenzielle Bedrohung dargestellt würden.

Dagegen müssen der Hessische Rundfunk, der Norddeutsche Rundfunk und der Bayerische Rundfunk nach Gerichtsentscheidungen die Werbung der NPD für die Europawahl senden. Der NDR hat den Spot bereits einmal in seinem Hörfunkprogramm „NDR Info“ ausgestrahlt. Eine zweite Ausstrahlung ist am 21. Mai vorgesehen.

Der Text habe nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München nicht „evident“ (offenkundig) den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre, teilte ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mit. Der Bayerische Rundfunk (BR) will sich juristisch dagegen wehren.

Zuvor waren Verwaltungsgerichte in Hamburg und Hessen bei der Beurteilung desselben Wahlspots zum gleichen Urteil gelangt. In dem NPD-Spot heißt es laut Verwaltungsgericht München unter anderem, die Sicherheit in Deutschland sei in Gefahr: „Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern. dpa/meh

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