Neuer Ärger für Ken Jebsen: Medienanstalt Berlin-Brandenburg leitet Verfahren gegen KenFM ein
„YES WE KENfm“ war auf Querdenken-Demos zu lesen. Gegen das Webangebot von Ken Jebsen wurde jetzt ein Verfahren eingeleitet.
Die Unterstützung durch die "Original-Ken-FM-Support"-T-Shirts kann der ehemalige RBB-Journalist Ken Jebsen vermutlich gut gebrauchen. Vor allem nachdem Youtube seinen Kanal Anfang des Jahres dauerhaft gesperrt hat, weil der er mit seinen Videos mehrfach gegen die Covid-19-Richtlinien des Google-Unternehmens verstoßen haben soll.
Er sei wegen der Verbreitung von Verschwörungstheorien unter anderem zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und seit Beginn der Covid-19-Pandemie insbesondere zur Bill & Melinda Gates Foundation zunehmend in Kritik geraten, heißt es unter anderem bei Wikipedia.
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Die T-Shirts aus dem Amazon-Shop tragen den Schriftzug „Not embedded, yes we ken“ - eine Anspielung darauf, dass viele Medien angeblich direkt im Tross der Regierungspolitik arbeiten. „YES WE KENfm“ war auch auf Plakaten zu lesen, als Ken Jebsen im Mai 2020 auf einer Demonstration von „Querdenken 711“ in Stuttgart als Redner auftrat.
Der Verweis auf die Webadresse www.kenfm.de könnte jedoch bald nicht mehr aktuell sein: Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat ein Verfahren gegen das Online-Angebot eingeleitet, hat der Evangelische Pressedienst (epd) herausgefunden.
Nach Ansicht der MABB erfüllt die Webseite nicht die Ansprüche an die journalistische Sorgfaltspflicht.
Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht
Ken Jebsen habe zwar nach einem Hinweisschreiben der MABB zwar einige Anpassungen vorgenommen und beispielsweise zusätzliche Quellen für Behauptungen angeführt, diese seien jedoch noch nicht ausreichend. Jebsen äußerte scharfe Kritik an dem Verfahren.
Jebsen hatte 2011 seinen Job als Moderator bei der RBB-Jugendwelle Fritz verloren, weil zahlreiche Beiträge von ihm nach Ansicht des Senders nicht den journalistischen Standards des RBB entsprachen. Auslöser für das Zerwürfnis war die Affäre um eine als antisemitisch verstandene Mail an einen Hörer. Darin kam der Satz vor: „Ich weiß, wer den Holocaust als PR erfunden hat“.
Die Einleitung eines Verfahrens gegen seine Webseite wertet Jebsen als politisch motiviert, denn die kritisierten Beiträge thematisierten „Corona-Impfstoffe, Corona-Maßnahmen, Corona-Masken“. Die Behörde erkläre sich zum „Wahrheitsministerium“ und sei dabei, einen „digitalen Scheiterhaufen“ zu errichten, so Jebsen. Damit gefährde die MABB die Demokratie.
Ken Jebsen kündigt Umzug in anderes Land an
Bis Mitte Mai hat Jebsen Zeit, um bei der MABB eine Stellungnahme abzugeben. Er kündigte in einem Videobeitrag an, KenFM werde Deutschland verlassen und in ein anderes Land umziehen, „wo man uns in Ruhe arbeiten lässt“.
Der geänderte Medienstaatsvertrag gibt den Landesmedienanstalten die Möglichkeit, bei Verstößen gegen einzelne Inhalte von journalistisch-redaktionellen Online-Medien vorzugehen, hatte der Deutschlandfunk im Februar berichtet. Die Landesmedienanstalten von Berlin-Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Hamburg/Schleswig-Holstein hatten insgesamt 13 sogenannte Hinweisschreiben an Online-Medien geschickt, Die Landesmedienanstalten können - anders als der Presserat - von sich aus tätig werden und müssen nicht erst auf Beschwerden reagieren. Als schärfste Sanktion können die Medienwächter anordnen, die monierten Inhalte aus dem Netz zu nehmen. (mit epd)
Kurt Sagatz
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