Facebook: Mark Zuckerberg will Holocaust-Leugnungen nicht löschen
Der Facebook-Gründer hat angekündigt, nicht gegen Holocaust-Leugnungen bei Facebook vorgehen zu wollen. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und zwei Bundesminister üben Kritik.
Es sei ja keine Absicht, dass sie den Holocaust leugnen. So argumentiert Mark Zuckerberg, warum er solche Beiträge nicht von Facebook verbannen möchte. In einem Interview des US-Technikblogs Recode sagte er, er selbst sei Jude und es gebe eine Reihe von Menschen, die den Völkermord an den Juden im Zweiten Weltkrieg bestritten. Das finde er sehr beleidigend. „Aber am Ende glaube ich nicht, dass unsere Plattform das herunternehmen sollte, weil ich denke, dass es Dinge gibt, bei denen verschiedene Menschen falsch liegen. Ich denke nicht, dass sie absichtlich falsch liegen“, erklärte er.
Solange die Person nicht versuche, so Zuckerberg weiter, Unheil zu stiften oder jemanden anzugreifen, könne er diesen Inhalt auf seine Seite stellen. Eine weite Verbreitung solcher Inhalte müsse aber verhindert werden. Was zukünftig allerdings gelöscht werden soll, sind Falschmeldungen die zu Gewalteskalationen führen könnten. Generell werden bereits Posts, die zu Gewalt oder Hass gegen einzelne Gruppen aufrufen entfernt..
Beantworten Sie die Fragen und machen Sie mit bei der Aktion "Deutschland spricht":
Heftige Kritik für die Äußerungen gab es vom Simon-Wiesenthal-Zentrum. Der Holocaust sei „das am gründlichsten dokumentierte Verbrechen der Geschichte“, sagte Rabbi Abraham Cooper, führendes Mitglied des Zentrums. Eine Leugnung könne nicht im Namen der Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden.
Auch deutsche Minister meldeten sich zu Wort. „Antisemitismus darf nirgendwo einen Raum haben. Wer den Holocaust leugnet, den sollte niemand verteidigen“, twitterte Außenminister Heiko Maas.
Bundesjustizministerin Katarina Barley äußerte sich ebenfalls über Twitter. Die Leugnung des Holocaust sei in Deutschland strafbar und werde „konsequent verfolgt“.
Hierzulande werden entsprechende Posts gelöscht, Facebook muss sich an nationales Recht halten.
Mit seiner Argumentation bagatellisiere Zuckerberg Judenhass, sagte Robert Lüdecke von der Amadeu Antonio Stiftung. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, verwies im ZDF-Morgenmagazin am Donnerstag darauf, dass in den USA die Freiheit der Rede über alles gestellt werde. Er habe dafür kein Verständnis. Entsprechende Hetze werde immer weiter propagiert.
Chef des Zentralrats der Juden fordert härteres Vorgehen gegen Antisemitismus im Netz
Schuster forderte angesichts des steigenden Antisemitismus im Internet außerdem zu prüfen, ob das Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das sich gegen Hetze und Fake News richtet, „das bringt, was man erwartet hat und ob hier nicht Stellschrauben weitergedreht werden müssen.“
Eine am Mittwoch vorgestellte Studie der Technischen Universität (TU) Berlin hatte mehrere Hunderttausend Texte und Kommentare im Netz mit Bezug zu Judentum und Israel untersucht. Dabei wurde eine Zunahme von antisemitischen Äußerungen von 7,51 Prozent im Jahr 2007 auf mehr als 30 Prozent im Jahr 2017 festgestellt.
Schuster sagte im „Morgenmagazin“, E-Mails an ihn persönlich oder auch an den Zentralrat enthielten zunehmend „ungehemmt antisemitische Thesen“. Erstaunlich sei, dass die Absender ihre Identität immer häufiger auch mit Klarnamen zu erkennen gäben.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) war im Juni 2017 vom Bundestag verabschiedet worden und trat zum Jahresbeginn 2018 voll in Kraft. Es verpflichtet die Betreiber großer Onlineplattformen, Beiträge zu entfernen, die gegen ausgewählte Strafrechtsparagrafen wie Volksverhetzung oder Beleidigung verstoßen. Von Nutzern gemeldete Beiträge mit „offensichtlich rechtswidrigem“ Inhalt müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden. Für rechtswidrige Inhalte gilt eine Frist von sieben Tagen.
Kritiker warnen, das Gesetz könne die Meinungsfreiheit einschränken. Die FDP-Politiker Manuel Höferlin und Jimmy Schulz haben deshalb im Juni beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das NetzDG eingereicht. (dpa, epd)