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Fernsehmoderator Jörg Kachelmann.
© dpa

Entschädigung von Springer: Gericht spricht Jörg Kachelmann 395.000 Euro zu

Der Springer-Verlag muss Jörg Kachelmann wegen seiner Berichterstattung über den Vergewaltigungsprozess 395.000 Entschädigung zahlen. Das Urteil ist aber auch ein Erfolg für das Medienhaus.

Die „Bild“-Zeitung hat eine sehr beliebte Rubrik. Auf ihrer ersten Seite werden die „Gewinner“ und „Verlierer“ des Tages ausgestellt. Man darf gespannt sein, wer diese Plätze an diesem Mittwoch füllt. Zur Auswahl für den Gewinner steht Jörg Kachelmann. Das Oberlandesgericht Köln hat ihm am Dienstag den Entschädigungsbetrag von 395 000 Euro zugesprochen, weil bei der Berichterstattung über den Vergewaltigungsprozess gegen ihn seine Persönlichkeitsrechte eklatant verletzt worden seien.

Zu zahlen hat diesen Betrag der Axel-Springer-Verlag, zu dem auch die „Bild“-Zeitung gehört – wodurch Kachelmanns Chancen auf den „Gewinner“-Platz denkbar gering sind. Vielleicht sieht der Verlag sich ja sogar selbst als Gewinner, da das Gericht die Entschädigungssumme, die zuvor auf 635 000 Euro angesetzt war, deutlich reduzierte und zudem feststellte, dass grundsätzlich über den Kachelmann-Prozess wegen der Prominenz des Angeklagten sehr wohl berichtet werden durfte.

Grundsätzlich durfte berichtet werden

Für den einst omnipräsenten Wettermann Kachelmann noch wichtiger als die neue Höhe der Entschädigung – Springer kann dagegen noch juristisch vorgehen – dürfte jedoch die Rehabilitation sein, die mit dem neuerlichen Urteil einhergeht. Zuerst wurde er 2011 im Vergewaltigungsprozess „im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen – nachdem über ein Jahr lang über diesen Prozess in allen schmutzigen Einzelheiten berichtet worden war. Erst nachdem Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin die Revision zurückzogen, wurde daraus ein Freispruch ohne schlechten Nachgeschmack.

Mit Kachelmanns Schadensersatzklagen gegen „Bild“ und „Bunte“ folgt nun die Wiederherstellung seines Ansehens in den Medien. Einen Angeklagten mit nacktem Oberkörper im Gefängnishof zu zeigen, hat mit fairer Berichterstattung nichts zu tun und private SMS gehören nicht in die Presse.

Der Schaden, der durch den Vergewaltigungsvorwurf und Prozess entstand, ist gleichwohl nicht wieder gutzumachen. Die Fernsehsender und Medien, die Kachelmann einst hofierten, wollen nach wie vor nichts mehr von ihm wissen. Das Kachelmann-Wetter findet nur noch im Internet statt. Einen Gewinnertitel muss Jörg Kachelmann wieder abgeben: die höchste jemals bezahlte Entschädigung wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten erhielt mit 400 000 Euro im Jahr 2009 Prinzessin Madeleine von Schweden vom Sonnenverlag.

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