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„Die Bild“-Zeitung veröffentlichte am 20. Oktober Namen und Fotos von Facebook-Hetzern.
© Tsp

Ausländerfeindliche Posts: "Huffington Post" und "Bild" durften anprangern

Die Beiträge über "Hassfratzen" und "Hetzer im Netz" verstoßen nicht gegen den Pressekodex, urteilt der Deutsche Presserat

„Huffington Post“ und „Bild“ sowie Bild.de durften in sehr zugespitzter Weise über ausländerferindliche Posts berichten. Der Beschwerdeausschuss des Deutsche Presserats hat die Beschwerden von 38 Lesern in seiner Sitzung am Dienstag als „unbegründet“ zurückgewiesen, heißt es in einer Pressemitteilung des Selbstkontrollorgans. Die Online-Portale und das Boulevardblatt hatten fremdenfeindliche Äußerungen von Usern zur aktuellen Flüchtlingsdebatte aufgegriffen hatten. Unter der Überschrift „200 Deutsche riefen Flüchtlingen zu: ‚Willkommen!‘ Jetzt zeigen wir die andere Seite: Hier sprechen die Hassfratzen“ veröffentlichte „Huffington Post“ eine Sammlung der aus ihrer Sicht schlimmsten Kommentare, die mit Profilbild und Name zu Artikeln der Zeitung gepostet und auf Facebook veröffentlicht worden waren. „Bild“ und Bild.de veröffentlichten unter der Überschrift „Bild stellt die Facebook-Hetzer an den Pranger!“ ebenfalls Äußerungen von als „Hetzer“ bezeichneten Usern, die diese mit Profilbild und Name in sozialen Netzwerken veröffentlicht hatten. Insgesamt 38 Leser hatten sich über die Veröffentlichungen beschwert und Persönlichkeitsrechtsverletzungen sowie Diffamierungen kritisiert.

Keine privaten, sondern erkennbar politische Äußerungen

„Aus Sicht des Ausschusses war die Veröffentlichung der Äußerungen mit Name und Profilbild in beiden Berichterstattungen zulässig, da es sich hier nicht um private, sondern erkennbar um politische Äußerungen der User in öffentlich einsehbaren Foren handelte“, teilte der Presserat mit. Hieran bestünde ein öffentliches Interesse, das die Persönlichkeitsrechte überlagere. Die von der "Huffington-Post"-Redaktion vorgenommene Einordnung als „Hassfratzen“ hält der Presserat demnach für eine zugespitzte, scharfe Meinungsäußerung, „die sich noch im Rahmen der presseethischen Grenzen bewegt“. Gleiches gelte für die Formulierung „an den Pranger“ stellen in „Bild“.

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