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Der Deutsche Presserat hatte seinen Kodex überarbeitet und klargestellt, in welchen Fällen persönliche Angaben zu Straftätern und Verdächtigen genannt werden dürfen.
© picture alliance / dpa
Update

Berichterstattung über Straftaten: Hält Pressekodex Mediennutzer für dumm?

Medienforscher Horst Pöttker zieht den Pressekodex-Passus in Zweifel, der es untersagt, die Herkunft von Straftätern zu nennen, wenn kein Bezug zur Tat erkennbar ist.

Neue Aufregung um die Richtlinie 12 des Pressekodex, der seit den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht und der Berichterstattung darum verstärkt in der Diskussion steht. Exakt heißt es in der spezifizierenden Richtlinie 12.1: In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. "Diese Regel beruht auf der Vorstellung, dass das Publikum nicht mündig ist, dass es Vorurteile hat und mit Informationen nicht umgehen kann", sagte dazu Medienforscher Horst Pöttker am Dienstagabend im ZDF-"heute-journal".

Auch "heute-journal"-Moderator Claus Kleber stellte in der An- und Abmoderation des Beitrags noch einmal klar, wie schwierig die Berichterstattung für Journalisten hinsichtlich dieser Problematik - was darf, was muss gesagt, geschrieben werden, was nicht - geworden ist, wie verantwortungsbewusst damit umzugehen sei.

Hilft da jener Pressekodex wirklich? Pöttker sagte am Mittwoch dem Tagesspiegel, es gebe so etwas wie eine professionelle Wahrheitspflicht für Journalisten. Dieser müsse frei sein, bei der Berichterstattung über mögliche Straftäter unter Berücksichtigung des Kontextes die ethische Zugehörigkeit zu benennen oder auch nicht. Jegliche Einschränkung an dieser Stelle, seitens des Pressekodex, sei zu pädagogisch gedacht.

„In der gegenwärtigen Kritik am Pressekodex offenbart sich ein grundsätzliches Missverständnis seiner Funktion: Es handelt sich nicht um eine Sammlung fixer, unbedingt einzuhaltender und vollkommen eindeutig ausbuchstabierter Gebote, sondern um entschiedene Empfehlungen und Anstöße zur medienethischen Reflexion, um dann von Fall zu Fall entscheiden. Diese Diskussion ist selbst ein Wert an sich. Der Pressekodex zielt nicht auf die Bevormundung des Publikums, sondern auf die Qualitätsdebatte im Journalismus“, sagt Medienexperte Bernhard Pörksen.

"Der Hinweis, dass die Nennung der Nationalität oder Religiösität einen begründeten Sachbezug braucht, ist eine solche Empfehlung - und nun muss man in den Redaktionen beginnen abzuwägen: Was ist ein begründeter Sachbezug? Wie kann man Diskriminierung und eine haltlose Verdachtsberichterstattung vermeiden? Inwiefern begründen umlaufende Gerüchte die Notwendigkeit einer klärenden Stellungnahme? Und welche Folgen hat die eigene Berichterstattung? Diese Abwägungsarbeit in einem Feld von widersprüchlichen Anforderungen ist ein Qualitätsmerkmal von gutem Journalismus; man sollte sie nicht diskreditieren.“

Die Anzahl an Kommentaren unter Artikeln zu einzelnen Straftaten, die mit 'Diese Migranten schon wieder. Alles Kriminelle...' beginnen, zeigt recht deutlich, dass diese Richtlinie des Pressekodex sehr wohl ihren Sinn hat.

schreibt NutzerIn Dino822

Nicht erst seit den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht ist diese Richtlinie des Presserates in der Kritik. Medien werden oft als „Lügenpresse“ dargestellt, wenn sie die Nationalität eines mutmaßlichen Straftäters nicht nennen, selbst wenn diese für die Tat irrelevant ist.

Auch im laufenden Jahr verzeichnete der Presserat viele Beschwerden wegen der Ziffer 12. Der Presserat will sich am 9. März „ergebnisoffen“ mit der Richtlinie beschäftigen.

Dieser spezifizierende Passus 12.1 des Pressekodex sei ja "nur" für den Kontext der kriminalen Berichterstattung gedacht. "Von daher kann ich den Einwurf von Herrn Pöttker nicht nachvollziehen, diese Regel beruhe auf der Vorstellung, dass das Publikum nicht mündig ist", sagte Presserat-Geschäftsführer Lutz Tillmanns dem Tagesspiegel. "Ich empfinde das darüberhinaus auch nicht als Eingriff in die redaktionelle Freiheit. Der Presserat ist ohnehin aufgerufen, seine Regeln ständig auf Wertigkeit und ethische Prinzipien zu prüfen. Wir werden das auch am 9. März bei diesem Passus 12.1 tun, ergebnisoffen. Ich halte es aber nicht für angebracht, diesen Passus ganz zu streichen."

Soll die ethnische Herkunft von Tätern genannt werden? Tagesspiegel-Online-Chef Markus Hesselmann hat dazu schon vor drei Jahren einen ähnlichen Standpunkt wie Pöttker vertreten und zur Diskussion gestellt.

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