zum Hauptinhalt
Der frühere Wettermoderator Jörg Kachelmann wird Entschädigung vom Springer-Verlag bekommen.
© dpa

Nicht 635 000 Euro, sondern?: Gericht will Entschädigung für Kachelmann mindern

Die "Bild"-Zeitung und weitere Springer-Titel hatten die Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann verletzt. Dafür gibt es eine Entschädigung. Die Höhe ist noch unklar

Der frühere Wettermoderator Jörg Kachelmann muss sich offenbar auf eine geringere Geldentschädigung von der „Bild“-Zeitung einstellen. Das Oberlandesgericht Köln traf am Donnerstag in zweiter Instanz zwar noch keine Entscheidung. Doch erklärte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske, nach vorläufiger Würdigung erwäge das Gericht für schwere Persönlichkeitsverletzungen im Online-Bereich lediglich eine Entschädigung von 180 000 bis 190 000 Euro. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln dem 57-Jährigen in diesem Bereich 300 000 Euro zugesprochen.

Kachelmanns Persönlichkeitsrechte verletzt

Im Printbereich - zu dem sich das OLG erst am Nachmittag äußern wollte - hatte das Landgericht das Medienhaus Axel Springer zur Zahlung von 335 000 Euro verurteilt, wodurch sich insgesamt eine Rekordsumme von 635 000 Euro ergab. Es geht dabei um den Vorwurf schwerer Verletzungen von Kachelmanns Persönlichkeitsrecht durch die Prozessberichterstattung verschiedener Springer-Titel. Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. (mit dpa)

Zur Startseite