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Kinder von Asylbewerbern sehen in der Landeserstaufnahmestelle in Baden-Württemberg fern.
© Felix Kästle/dpa

Pläne für Deutsche Welle: Flüchtlings-TV kollidiert mit Verfassung

Die Deutsche Welle plant für Flüchtlinge TV-Programme, die nur in Deutschland und Westeuropa verfügbar wären. Mit dem Gebot der Staatsferne für Medien in Deutschland wäre das nicht vereinbar, heißt es in einer Bundestagsstudie.

Das geplante Flüchtlingsfernsehen der Deutschen Welle (DW) kann zu verfassungsrechtlichen Problemen führen. Dies ergibt sich aus einem Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der von der medienpolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion, Tabea Rößner, in Auftrag gegeben wurde und dem Tagesspiegel vorliegt.

Die Deutsche Welle strahlt seit dem 15. Dezember 2015 ihr arabischsprachiges Fernsehprogramm via Astra-Satellit „mit Blick auf die Flüchtlinge aus dem Nahen Osten“ auch in Westeuropa aus. In den kommenden Monaten soll das Programm durch eigene, speziell auf Flüchtlinge zugeschnittene Inhalte, die nur in Deutschland und in Westeuropa verfügbar sein werden, zum Flüchtlingsfernsehen werden.

Da eine europaweite Satelliten-Versorgung mit DW-Programmen erfolgt und Deutschland im Kernbereich liegt, kann das Inland technisch nicht von der Übertragung ausgeschlossen werden, heißt es in der Studie, die vorübergehende Übernahme von DW Arabia wird darum als unproblematisch eingestuft.

Anders könnte es sich aber mit den geplanten neuen Programmen verhalten: Eine Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes mit dem Ziel, dem Sender in größerem Umfang Sendungen für in Deutschland lebende Ausländer zu erlauben, „wäre mit der Kompetenz des Bundes nur für den Auslandsrundfunk nicht vereinbar“, heißt es in der Auswertung des Wissenschaftlichen Dienstes.

Tabea Rößner ist die medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Tabea Rößner ist die medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
© picture alliance / dpa

Nach dem Grundgesetz gilt in Deutschland für Medien das Gebot der Staatsferne. Die Deutsche Welle als Auslandsfunk wird mit Mitteln des Bundes finanziert.

Bei den neuen Programmen erscheine die Frage der rechtlichen Grundlage – vor allem hinsichtlich eines staatsfernen Rundfunks – nicht ganz unproblematisch, wertet Rößner das Ergebnis der Studie. „Vor allem müsste diskutiert werden, in welchem Rahmen die Bundesregierung ihre Aufsicht für die Deutsche Welle dann noch ausüben darf“, sagte sie dem Tagesspiegel.

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