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Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan (links ) will Prozess gegen Jan Böhmermann.
© dpa

Beschwerde wegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens: Erdogan will Prozess gegen Böhmermann

Erdogan gibt sich noch nicht geschlagen: Er fordert weiter eine Anklage gegen Böhmermann wegen dessen "Schmähgedichts"

Der Anwalt des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan hat Beschwerde dagegen eingelegt, dass das Ermittlungsverfahren im Fall Böhmermann eingestellt wurde. Ein entsprechendes Schreiben sei am Sonntag bei der Staatsanwaltschaft Mainz und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingetroffen, teilte die Mainzer Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller am Montag mit. Die Ermittlungsakten würden nun nach Koblenz übersandt. Die Generalstaatsanwaltschaft wird nach eigenen Angaben nun die Akten sichten. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war zunächst nicht klar. Es werde „zu gegebener Zeit“ darüber informiert, so die leitende Oberstaatsanwältin in Mainz. In der vergangenen Woche hatte die Mainzer Staatsanwaltschaft entschieden, dass gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann keine Anklage erhoben wird.

Staatsanwaltschaft: Böhmermann wollte Erdogan nicht beleidigen

Der TV-Moderator Jan Böhmermann hatte sein Gedicht „Schmähkritik“ Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Darin brachte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung. Zuvor betonte Böhmermann allerdings: Anders als Satire sei solch ein „Schmähgedicht“ in Deutschland nicht zulässig. Diesen Zusammenhang berücksichtigte die Staatsanwaltschaft bei ihrer Entscheidung.
Die Ermittlungen wegen Beleidigung nach Paragraf 185 und wegen Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs waren am Dienstag vorige Woche eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass es Böhmermann nicht nachgewiesen werden könne, dass er Erdogan wirklich beleidigen wollte. Unabhängig von dem Verfahren in Rheinland-Pfalz - dem Sitz des ZDF - gibt es noch eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann vor der Zivilkammer Anfang November in Hamburg.

Was darf Satire?

Böhmermanns Gedicht hatte eine lange Diskussion darüber ausgelöst, was Satire in Deutschland darf und was nicht. Außerdem schaltete sich die Politik ein: Die Türkei verlangte rechtliche Schritte gegen den 35-jährigen Satiriker - kurz darauf machte die Bundesregierung den Weg frei für ein Strafverfahren nach Paragraf 103. Böhmermann legte eine Fernsehpause ein und stand einige Zeit lang unter Polizeischutz. Wegen einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg darf Böhmermann das „Schmähgedicht“ derzeit zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen. Beim ZDF aber sitzt der Moderator derzeit fest im Sattel: Gerade erst wurde sein Vertrag bis Ende 2017 verlängert.

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