Diskussion um mobile Angebote: Der RBB bringt eine Nachrichten-App heraus
Neues Futter im Nachrichten-App-Streit? Der RBB hat die Informationsmarke RBB24 auf den Markt gebracht. Die Verleger sehen ein neues Klagerisiko.
Es tut sich was beim RBB. Allzu oft hat man diesen Satz in den vergangenen Jahren nicht hören oder glauben können. Nun kommt RBB24 – eine neue Nachrichten-App oder neue digitale Informationsmarke, wie es der Hauptstadtsender nennt. Auf dem iPhone und Android-Handys informiert der RBB seit Montag unter neuer Marke. Bisher gab es nur getrennte Apps von Berliner „Abendschau“, „Brandenburg aktuell“ und den Radiosendern.
Nachrichten-App, öffentlich-rechtlich? Richtig, da war doch was. Seit Jahren schwelt ein Streit zwischen Verlegern und Öffentlich-Rechtlichen um die Tagesschau-App. Der Rundfunkstaatsvertrag verbietet den öffentlich-rechtlichen Sendern presseähnliche Angebote, die nicht sendungsbezogen sind. Der Fall der Tagesschau-App liegt derzeit beim Oberlandesgericht Köln. Die Vorwürfe der Verleger gegen das kostenlose mobile Angebot der „Tagesschau“ waren zuletzt 2015 im Fall einer neuen App des Bayerischen Rundfunks (BR) wieder hoch gekommen.
Elf Zeitungsverlage, darunter Süddeutsche Verlag, die Mediengruppe Oberfranken und die Main-Post GmbH, ziehen dort gegen den BR vor Gericht. Sie werfen ihm vor, mit seiner BR24-Nachrichten-App den Rundfunkstaatsvertrag zu verletzen, da sie stark durch Texte und Foto ohne Sendungsbezug geprägt sei. Die im September gestartete App stelle ein gebührenfinanziertes Leseangebot dar und verstoße in seiner Gestaltung gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Der Wettbewerb mit digitalen Nachrichtenangeboten der privaten Presse werde dadurch verzerrt. Damit habe der BR eine rote Linie überschritten.
Neuer Name bei Twitter, neues Facebook-Angebot
Das könnte sich mit RBB24 auch so verhalten. „Nach der Tagesschau-App und BR24 kommt nun RBB24 mit geschriebenen Nachrichtentexten auf den Markt. Gegen die umfangreichen Texte in der Tagesschau-App und BR24 laufen bereits Wettbewerbsklagen. Den RBB stört dies offenbar nicht, und der Gebührensender nimmt das Klagerisiko in Kauf. Das sind keine guten Voraussetzungen für bevorstehende Gespräche zwischen Verlegern und Intendanten“, sagt Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).
Beim RBB. ist die Rede von sich wandelnden Nutzerbedürfnissen, die Nachfrage nach regionalen Informationen steige spürbar, auf allen Verbreitungswegen. „Die Berichterstattung aus Berlin und Brandenburg ist zentrale Aufgabe des RBB. Die regionalen Informationen aus Hörfunk, Fernsehen und Online bietet der RBB künftig unter der Marke ,RBB24’ an. Wer regionale Informationen suche, bekommt sie auf allen Plattformen, im Web, mobil und in Social Media“, sagt RBB-Chefredakteur Christoph Singelnstein. Eine veränderte Homepage, ein neuer Name bei Twitter und ein neues Facebook-Angebot, es tue sich etwas beim Rundfunk Berlin-Brandenburg. Nutzer können einzelne Ressorts bevorzugen und die App für sich personalisieren. Multimediale Inhalte sollen im Laufe der Woche vermehrt hinzukommen, sagt ein RBB-Sprecher. Radiobeiträge sind noch überschaubar, eine Computerstimme liest automatisiert Texte vor. Womöglich bald auch Texte über eine neue Verleger-Klage.
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