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Angriff auf die Yellow Press. Jan Böhmermanns satirisches "Freizeit Magazin Royale".
© dpa

Rechtswidrig? Gemeingefährlich!: Den Lügen der Boulevardpresse müssen Grenzen gesetzt werden

Jan Böhmermann hat recht: Dem Treiben der Yellow Press muss Einhalt geboten werden. Sie gefährdet die Glaubwürdigkeit von Medien. Ein Gastbeitrag.

Christian Schertz ist Anwalt auf dem Gebiet des Medienrechts und vertritt Persönlichkeiten wie Politiker, Moderatoren und Schauspieler gegen Boulevardmedien. Er liest als Honorarprofessor Presse- und Persönlichkeitsrecht an der TU Dresden und als Lehrbeauftragter an der Uni Potsdam.

Im „ZDF Magazin Royale“ vom vorletzten Freitag ging Jan Böhmermann mit der Boulevardpresse hart ins Gericht und das zu Recht. Böhmermann prangerte an zahlreichen Beispielen die Praktiken der Yellow Press an.

Im Ergebnis ist es auch nichts anderes als ein Skandal, dass ein paar wenige Verlage mit Magazinen mit so verharmlosenden Titeln wie „Freizeit Revue“, „Das Goldene Blatt“, „Freizeit Woche“, „Viel Spaß“ oder auch „neue woche“ Millionenumsätze machen, obwohl die Inhalte dieser Blätter bewusst mit der Verbreitung von Unwahrheiten, komplett erfundenen Geschichten, massiven Eingriffen in die Privat- und Intimsphäre und teilweise sehr kreativen Ausdehnungen von Wahrheiten schlicht Rechtsverletzungen darstellen.

So erwähnt etwa Böhmermann den Fall, dass Drohnen über das Privatgrundstück von Michael Schumacher geschickt wurden, in der Hoffnung, Fotos von dem erkrankten ehemaligen Rennfahrer machen zu können.

Besonders erfinderisch sind allerdings die „Journalisten“, die für diese Blättchen arbeiten, bei der Gestaltung ihrer Titelseiten. Da sind zum einen die manipulierten Bilder. So werden zwei Einzelporträts nebeneinander vor einer Landschaft gesetzt, in welcher sich die abgebildeten Personen nie aufgehalten haben, nur um den Eindruck einer möglichen Paarbeziehung beim Kioskbesucher zu erwecken und ihn so zum Kauf anzuregen.

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Mitunter schicken sich Verlage an, in besonders krassen Fällen klein, allerdings kaum lesbar für den flüchtigen Betrachter, das Wort „Fotomontage“ hinzuzusetzen.

Ähnlich verhält es sich bei den Schlagzeilen auf dem Titel. Entweder wird schlicht frei erfunden oder schlichtweg Falsches behauptet, etwa dass eine Fernsehmoderatorin frisch verliebt in eine auf dem Cover abgebildete Person sei oder ein anderer Prominenter zu seiner Ehefrau zurückgekehrt sei oder dass der Nachbar eines Prominenten über eine angebliche Liebeskrise mit der Zeitschrift gesprochen habe, obwohl ein solches Gespräch überhaupt nie stattgefunden hat.

Noch perfider wird es dann, wenn die Wahrheit gedehnt oder mit der Wahrheit gelogen wird. So titelte einmal das „Premiumblatt“ „die aktuelle“: „Exklusiv! Besuch in Potsdam - Günther Jauch - Jetzt sprechen die Kinder!“

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Tatsächlich hatte aber weder Günther Jauch mit dem Magazin gesprochen, geschweige denn seine Kinder. Im Innenteil kam dann die Auflösung: „die aktuelle“ hatte mit Kindern der Stiftung „Arche“ gesprochen, die Günther Jauch unterstützt hat.

Geradezu ein „Klassiker“ ist auch die Schlagzeile über eine Prominente: „Ihr tapferer Kampf gegen den Krebs“, zu der man indes erst im Innenteil erfährt, dass die Prominente sich lediglich in einer Krebsstiftung engagiert.

Reich werden mit Rechtsverletzungen

Man könnte das Ganze als Realsatire abtun, wenn nicht die Begleitumstände und die Folgen dieser Praxis der Verlage Bauer, Burda, Klambt und Funke bemerkenswert, respektive erheblich sind. Hier kommt einiges zusammen.

Zunächst einmal ist es bereits für sich genommen in hohem Maße befremdlich, dass einige wenige Verlegerfamilien mit derlei Praktiken teilweise ein Milliardenvermögen aufgehäuft haben, obwohl es sich hierbei oftmals um Rechtsverletzungen handelt.

Das Persönlichkeitsrecht schützt auch den Prominenten vor der Verbreitung von Unwahrheiten und Eingriffen in seine Intim- und Privatsphäre. Das wissen die Verleger und das wissen auch ihre Juristen. Dennoch wird bewusst kalkulierter Rechtsbruch begangen.

Die Presseprozesse, die die Verlage dann im Einzelfall führen müssen, wenn sich denn ein Prominenter traut, gegen sie zu klagen, kosten im Zweifel sehr viel weniger als die Summen, die durch die Auflagensteigerungen mithilfe der Rechtsverletzungen erzielt werden. Das heißt, es lohnt sich.

Die deutschen Gerichte und auch der deutsche Rechtsstaat konnten diesem Treiben auch bisher nichts Effektives entgegensetzen. Die Pressekammern der Land- und Oberlandesgerichte verbieten dann teilweise die Berichterstattung.

Lächerlich geringe Entschädigungen

Für die Betroffenen ist dieses aber erst möglich, wenn die Zeitschrift bereits erschienen ist, wenn also der Schaden durch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts bereits eingetreten ist. In wenigen Ausnahmefällen werden auch Geldentschädigungen ausgeurteilt. Hierfür sind jedoch besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen erforderlich.

Der Autor dieses Artikels geht regelmäßig für Mandanten gegen derlei Berichterstattungen vor. Die Gerichte haben bis heute noch nicht erkannt, dass nur empfindliche Schadensersatzzahlungen die Verlage in Zukunft davon abhalten werden, derlei Rechtsbrüche zu begehen. Wenn für eine erfundene Krankheitsgeschichte nicht mehr als 10.000 Euro oder 15.000 Euro Geldentschädigung ausgeurteilt wird, werden die Verlage an ihrem Tun festhalten.

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Ein anderer Aspekt ist auch noch nie wirklich vertieft worden, obwohl er die Käufer dieser Zeitschriften betrifft. Sie werden bewusst getäuscht. Die Schlagzeilen auf dem Titel geben oftmals nicht das her, was im Innenteil als Auflösung steht.

Bis heute werden Yellow-Press-Magazine zumeist am Kiosk verkauft und nicht im Abonnement. Das heißt die Manipulationen auf den Titeln dienen allein dazu, aufgrund der Neugier des Lesers, einen schnellen Kauf zu bewirken.

Da die Magazine Geld kosten, kann man hier auch von einer Art legalem Betrug sprechen, jedenfalls von einer Verbrauchertäuschung. Auch hier ist der Gesetzgeber gefordert, diesen Geschäftspraktiken, ähnlich wie bei Haustürgeschäften oder irreführender Werbung, Grenzen zu setzen.

Rufschädigung für die gesamte Presse

Es gibt aber auch einen gesellschaftlichen, ja politischen Aspekt, der nicht unterschätzt werden darf: Etwa auf Pegida-Demonstrationen wurde von den Wutbürgern gegenüber den Medien immer wieder der Vorwurf der „Fakenews“ oder auch der „Lügenpresse“ erhoben.

Nichts anderes tat Donald Trump in seinen Tweets und fand hierbei regen Zuspruch in der Bevölkerung. Das heißt die Lage für die Medien ist gegenwärtig ernst und das, obwohl aufklärender und informierender Journalismus wichtiger denn je ist.

Die geschilderten Methoden der Yellow Press bestätigen aber bedauerlicherweise die immer mehr festzustellende Skepsis gegenüber dem Wahrheitsgehalt von Berichterstattung. Die genannten Verlage schädigen damit nicht nur den Ruf der Presse. Sie gefährden auch die Glaubwürdigkeit von Medien in der Bevölkerung und richten damit tatsächlich einen nicht unerheblichen Flurschaden für die Branche an.

Der Gesetzgeber und die Gerichte müssen sich überlegen, wie man all die genannten Folgen und Begleitumstände in Zukunft beantwortet. Jedenfalls müssen Grenzen gesetzt werden, die diesem Treiben ein Stück weit mehr Einhalt gebieten.

Christian Schertz

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