Honorare der Experten bei ARD und ZDF: „Dann bekommt man Herrn Scholl nicht mehr"
Warum behandeln ARD und ZDF die Honorare der Fußball-Experten Mehmet Scholl und Oliver Kahn wie Staatsgeheimnisse? Offenbar ein rechtliches Problem.
Das ZDF ist sehr zufrieden mit dem Einsatz von Oliver Kahn als TV-Experte bei der Fußball-EM. „Oliver Kahn ist jeden Euro wert, den er bei uns verdient hat“, sagte Intendant Thomas Bellut. Kahns Honorar legte er nicht offen, wies aber einen Bericht von „kress pro“ von Ende Juni zurück. Der Branchendienst hatte geschrieben, dass die früheren Nationalspieler Oliver Kahn beim ZDF und Mehmet Scholl bei der ARD jeweils etwa 1,6 Millionen Euro im Jahr erhielten. „Es wurden Gerüchte gestreut, die jeder Grundlage entbehren“, sagte Bellut.
Warum tun sich sich ARD und ZDF so schwer mit dem Offenlegen der Honorare? Ein wenig Licht in diese Geheimnistuerei mag der Ausschuss für Medien und Netzpolitik des rheinland-pfälzischen Landtages bringen. Der hat sich jüngst mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Südwestrundfunks nach deren Überprüfung durch die Rechnungshöfe Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beschäftigt (Drucksache 16/4942). Für den Erwerb von Sportrechten habe der ARD für 2005 bis 2008 sowie 2009 bis 2012 jeweils ungefähr eine Milliarde Euro zur Verfügung gestanden (neuere Zahlen lagen offenbar nicht vor). Und: „2007 bis 2010 hatten die Landesrundfunkanstalten auf Grundlage von Mitwirkendenvereinbarungen an ehemalige Spitzensportler und Experten aus dem journalistischen Bereich für Komoderation, Interviews und Reportagen jährlich niedrige einstellige Millionenbeträge gezahlt.“
Niedrige einstellige Millionenbeträge
„Jährlich niedrige einstellige Millionenbeträge“ für die Fremdenlegion der Experten, passt da ein Millionensalär für den ARD-Fußballallesbesserwissen? Mehmet Scholl wurde 2008 von ARD als Experte für die Fußball-EM engagiert, sein aktueller Vertrag läuft bis 2018. Entweder konnte Scholl seinen Marktwert seit 2008 sehr beträchtlich steigern, oder der von kress.de kolportierte, aktuelle Millionenverdienst des ARD-Experten ist eine veritable journalistische Ente.
In der öffentlichen Sitzung des Landtagsausschusses für Medien und Netzpolitik war auch SWR-Justiziar Hermann Eicher zu Gast. Zu den Verträgen mit Scholl wird Eicher in dem Landtagsprotokoll folgendermaßen zitiert: „Das sei ein Markt, bei dem man nicht einfach sagen könne, man nehme Herrn X oder Herrn Y. Beim Fußball habe man zum Beispiel Mehmet Scholl als Experten. Das habe sich sozusagen als Volltreffer erwiesen. Auf diesem Markt gebe es Honorare für diese Tätigkeit, die in einem Wettbewerb stünden, sodass man nicht einfach das Honorar von Herrn Scholl halbieren könne.“
Der Abgeordnete Jochen Hartloff (SPD) entgegnete dem SWR-Vertreter, „er vertrete er die Auffassung, wenn man öffentlich-rechtlicher Rundfunk sei, könnten auch Honorare öffentlich sein. Das berge das Risiko in sich, dass irgendwelche Moderatoren nicht zur Verfügung stünden. Dieses Handicap oder dieses Plus habe man als öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Er sei überzeugt davon, wenn das öffentlich wäre, würde sich das irgendwann einpendeln." Weil man öffentlich-rechtlicher Rundfunk sei, so Hartloff, habe man bezüglich der Transparenz einen anderen Anspruch.
Ohne Zustimmung von Scholl geht gar nix
Eicher antwortete, bei den Fußballkommentatoren gebe es auch ein rechtliches Problem. Man könne nicht einfach das Honorar von Herrn Scholl veröffentlichen. Ohne seine Zustimmung gehe das nicht. Hartloff widersprach, man könne Verträge schließen, in denen diese Pflicht enthalten sei, wie das bei anderen Verträgen auch der Fall sei.
Und dann entspann sich dieses interessante Duell: „Auf den Hinweis von Herrn Dr. Eicher, dass man Herrn Scholl dann nicht mehr bekomme, erwidert Herr Abg. Hartloff, dann müsse man eben auf jemand anders zurückgreifen. Herr Dr. Eicher stellt heraus, wenn man das auf alles übertrage, dann hätte das ZDF jahrelang Herrn Gottschalk nicht gehabt. Dann habe man einen Wettbewerbsnachteil, weil die private Konkurrenz das nicht genauso mache. Herr Abg. Hartloff betont, es sei dann möglicherweise für eine gewisse Zeit ein Nachteil. Er bezweifle, ob dieser Nachteil wirklich so groß sei, wie das dargestellt werde.“
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