Kachelmanns Ex siegt mit Verfassungsklage: Claudia D. durfte sich "emotionalisiert" äußern
Wettermoderator Jörg Kachelmann muss überspitzte Aussagen seiner früheren Lebensgefährtin hinnehmen. Auf Facebook greift er nun zu drastischen Worten.
Jörg Kachelmann muss im Streit um ein Interview seiner ehemaligen Lebensgefährtin eine späte Niederlage hinnehmen. Claudia D. durfte ihre Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Wettermoderator auch nach dessen Freispruch öffentlich bekräftigen.
Ihre Aussagen aus dem Sommer 2011 seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Das habe auch mit dem Verhalten Kachelmanns und seiner Anwälte zu tun, die sich zuvor ebenfalls nicht sachlich geäußert hätten. Daraus ergebe sich ein „Recht auf Gegenschlag“.
Gestritten wurde um Passagen aus einem Interview, das die Radiomoderatorin der Zeitschrift „Bunte“ für eine Titelgeschichte gegeben hatte. Zwei Wochen zuvor, am 31. Mai 2011, hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann nach einem aufsehenerregenden Prozess mangels Beweisen freigesprochen.
Unmittelbar danach äußerten sich seine Anwälte im Fernsehen über Claudia D. Der Schweizer selbst betonte in einem Interview der „Zeit“, dass er unschuldig sei. Claudia D. sagte der „Bunten“ unter anderem: „Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe.“
Sie betonte außerdem ausdrücklich: „Es war aber so!“ Auf Kachelmanns Klage hatten ihr Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) Köln diese und andere Äußerungen untersagt. Kachelmann selbst reagierte am Freitagnachmittag mit einer Stellungnahme auf Facebook. Das Urteil bedeute für ihn, „dass in Deutschland ein Freispruch entwertet wird und eine Verbrecherin sich in bunten Illustrierten über ihr Opfer lustig machen und eine Täterinnen-Opfer-Umkehr anstreben darf“.
Zu Unrecht, wie nun die Karlsruher Richter urteilten. In dem Prozess habe nicht eindeutig geklärt werden können, wer die Wahrheit sage. Die Meinungsfreiheit umfasse auch „die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen“. Das gelte insbesondere dann, wenn es zuvor einen öffentlichen Angriff auf die eigene Ehre gegeben habe.
Kachelmann müsse „eine entsprechende Reaktion“ daher hinnehmen. (1 BvR 2844/13). Die Meinungsfreiheit von Claudia D. sei hier zu bewerten als das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Kachelmann. Die Richter rechnen Claudia D. in ihrem Beschluss vom 10. März auch den großen Druck an, unter dem sie damals gestanden habe.
Da sie das Interview unmittelbar nach dem Freispruch gegeben habe, seien die Details außerdem ohnehin allgemein bekannt gewesen. Das OLG Köln muss den Fall auf dieser Grundlage nun noch einmal entscheiden.
Streit zwischen Kachelmann und Claudia A. hält an
Der Streit um das Interview ist eine von vielen Auseinandersetzungen, die in der Folge des Kachelmann-Prozesses vor den Gerichten ausgetragen werden. Erst am Donnerstag hatte das OLG Köln über eine Rekord-Entschädigung verhandelt, die der heute 57-jährige Kachelmann von der „Bild“-Zeitung haben will. Vor dem OLG Frankfurt streitet Kachelmann um Schadenersatz und Schmerzensgeld von Claudia D.
Sein Anwalt Ralf Höcker teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, nach der Entscheidung über die Verfassungsklage der Ex-Geliebten sei es umso wichtiger, dass in Frankfurt ein für alle Mal festgestellt werde, „dass das angebliche Opfer die Tat nur vorgetäuscht und sich die Verletzungen selbst zugefügt hat“. Sie sei „eine Täterin und kein Opfer“, sagte Kachelmanns Anwalt weiter. (mit dpa, epd)