Weil er Österreicher debil nannte: Böhmermann von Wiener Anwalt angezeigt
Im ORF-Interview sagte Böhmermann, in Österreich lebten acht Millionen "Debile". Ein Wiener Anwalt geht gegen den Satiriker vor und will "ein Zeichen setzen".
Jan Böhmermann hat erneut Ärger mit der Justiz. Nach seinen Aussagen in der ORF-"Kulturmontag" hat eine Wiener Anwaltskanzlei den deutschen Satiriker wegen des Verdachts der Herabwürdigung des Staates Österreich bei der Staatsanwaltschaft Wien sowie in Berlin angezeigt.
Die Zeitung "Heute" hatte zuerst darüber berichtet. Rechtsanwalt Wolfgang List bestätigte den Bericht am Donnerstag im "Standard". "Es geht nicht, dass ein deutscher Satiriker acht Millionen Österreicher als debil bezeichnet", sagt List. Mit der Anzeige wolle er "ein Zeichen setzen". Weiter solle man Personen wie Böhmermann "kein Podium geben".
Böhmermann reagierte auf den Bericht des "Standard" am Donnerstag gewohnt ironisch: "Ständig irgendwen wegen totalem Quatsch vors Gericht ziehen - sowas gäbe es in Deutschland nicht!", schrieb er auf Twitter.
Der TV-Entertainer hatte in einem gut zehnminütigen Interview im ORF-Magazin "Kulturmontag" gesagt, dass in Österreich acht Millionen „Debile“ lebten und der Ruf nach autoritärer Führung weiterhin sehr laut sei.
"Der ORF distanziert sich von den provokanten und politischen Aussagen Böhmermanns. Aber wie Sie wissen, darf Satire alles und der öffentliche Rundfunk künstlerische Meinung wiedergeben", hatte die Moderatorin der Sendung gleich im Anschluss des Beitrags erklärt.
In der dem "Standard" vorliegenden Sachverhaltsdarstellung angeführt werden zudem Böhmermanns Anspielung auf Bundeskanzler Sebastian Kurz ("32-jähriger Versicherungsvertreter mit viel Haargel") und der Vorwurf an Vizekanzler Heinz-Christian Strache, dass dieser auf Facebook "volksverhetzende Scheiße" raushaue.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Staat von Böhmermann verunglimpft fühlt. 2016 hatte der Moderator in seiner Sendung ein umstrittenes Gedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgetragen.
Der ging anschließend juristisch gegen Böhmermann vor. Strafrechtlich blieb der Streit für Böhmermann folgenlos. (Tsp)
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