Nach Veröffentlichung unverpixelter Fotos: "Bild" wehrt sich gegen Ausschluss von Terrorprozess
Das Oberlandesgericht Celle hat der "Bild" die Akkreditierung im Prozess gegen zwei Terrorverdächtige entzogen. Dagegen wehrt sich die Zeitung - und schließt einen Gang bis vors Bundesverfassungsgericht nicht aus.
Die „Bild“-Zeitung will sich gegen ihren Ausschluss vom Prozess gegen zwei mutmaßliche Terroristen vorm Oberlandesgericht (OLG) Celle wehren und schließt dabei auch den Gang bis vors Bundesverfassungsgericht nicht aus. Bild.de-Chefredakteur Julian Reichelt bezeichnete den Entzug der Akkreditierung als „Angriff auf die Pressefreiheit“.
OLG lässt nur anonymisierte Foto- und Filmaufnahmen zu
Das Gericht hatte die Zeitung aus dem Axel Springer Verlag vom Prozess ausgeschlossen, nachdem sie unverpixelte Fotos der beiden Angeklagten gezeigt hatte. Damit habe die „Bild“ gegen eine Anordnung zum Schutz der Angeklagten verstoßen, sagte eine Gerichtssprecherin. In der Anordnung habe es geheißen, dass die Angeklagten auf Foto- und Filmaufnahmen nur anonymisiert dargestellt werden dürfen. Die „Bild“-Journalisten könnten aber weiterhin als Zuschauer an der öffentlichen Hauptverhandlung teilnehmen.
Darauf will sich Reichelt nicht einlassen: „Wie akzeptieren keine B-Lösung oder Akkreditierung zweiter Klasse“, sagte er. Am Dienstag wollte die „Bild-Zeitung deshalb Beschwerde beim OLG einreichen. Falls die Zeitung über diesen Rechtsweg nicht weiterkomme, werde sie sich ans Bundesverfassungsgericht wenden, so Reichelt.
Angeklagter Ebrahim H. gab bereits Interviews
Tatsächlich ist Ebrahim H., dem zusammen mit Ayoub B. Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „ISIS“ und der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen wird, bereits während seiner Zeit in Untersuchungshaft öffentlich aufgetreten. Dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) gab er ein Interview und ließ sich dafür filmen. Mit der „Süddeutschen Zeitung“ führte er ebenfalls ein Gespräch. Auch deshalb ist es aus Reichelts Sicht fraglich, warum die „Bild“-Zeitung Ebrahim H. jetzt nur auf verpixelten Bildern zeigen dürfe.
Nach aktueller Rechtsprechung dürfte die Beschwerde der "Bild"-Zeitung Aussicht auf Erfolg haben. So sehe die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, dass über mutmaßliche Straftäter während ihres Prozesses in Wort und Bild berichtet werden darf, sagt Medienanwalt Jörg Thomas. Nur, wenn eine solche Berichterstattung unverhältnismäßig sei, beispielsweise, wenn es sich bei dem Angeklagten um einen Jugendliche handele, der Tatbestand gering sei oder die Gefahr einer Stigmatisierung oder Anprangerung bestehe, müsse von einer Berichterstattung mit vollem Namen und Bild abgesehen werden. "Im Fall des Prozesses in Celle geht es aber um den Vorwurf des Terrorismus, was ein schwerwiegender Tatbestand ist", erklärt Thomas. Hinzu komme, dass einer der Angeklagten bereits Interviews gegeben habe.
Bis zur Fortsetzung des Prozesses am kommenden Montag dürfte es eine Entscheidung über die Akkreditierung der „Bild“-Zeitung geben. Sonja Álvarez
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