Diskussionen um Besetzung des Rundfunkrats: AfD aus dem Rundfunkrat ausschließen?
Radio-Bremen-Gesetz soll geändert, die AfD aus dem dortigen Rundfunkrat heraus gehalten werden.
Die Bremer Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen die AfD aus dem Rundfunkrat von Radio Bremen heraushalten. Ein von Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) im Februar vorgelegter Gesetzentwurf über die Neufassung des Radio-Bremen-Gesetzes soll so geändert werden, dass künftig im Rundfunkrat nur noch die Parteien einen Sitz erhalten, die zum Zeitpunkt der Konstituierung der Bürgerschaft dem Landesparlament in Fraktionsstärke angehören. Nach Angaben des Branchendienstes „Medienkorrespondenz“ kündigte der medienpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Mustafa Kemal Öztürk, eine entsprechende Änderung in der Sitzung des Medienausschusses der Bürgerschaft an. Wird diese Änderung in der nächsten Woche von der Bürgerschaft beschlossen, hätte dies zur Folge, dass die rechtspopulistische Partei AfD keinen Sitz im Rundfunkrat bekäme. Am 2. Juni beginnt dessen neue vierjährige Amtsperiode.
Im Bremer Parlament ist die AfD seit Juni 2015 vertreten; bei der Bürgerschaftswahl hatte sie 5,5 Prozent der Stimmen geholt. Ursprünglich zog die AfD mit vier Abgeordneten in die Bürgerschaft ein. Eine Fraktion benötigt jedoch fünf Mitglieder. Außerdem ist die Zahl der AfD-Abgeordneten mittlerweile auf einen einzigen Parlamentarier geschrumpft, da drei ihrer Abgeordneten zur neu gegründeten Partei Allianz für Fortschritt und Aufbruch wechselten.
Nach dem derzeitigen Radio-Bremen-Gesetz und dem von der Landesregierung zunächst vorgelegten Gesetzentwurf würde die AfD ab Juni im Rundfunkrat vertreten sein. Bisher ist ein Rundfunkratssitz für Parteien damit verknüpft, dass sie die Fünf-Prozent-Hürde überwinden und in der Bürgerschaft vertreten sind, unabhängig davon, ob sie den Fraktionsstatus erreichen. Die AfD ist im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bisher nur im MDR-Rundfunkrat vertreten.