Rundfunkbeiträge 2017: Acht Milliarden für die Öffis, 4,25 Millionen Konten im Mahnverfahren
90 Prozent der Beitragszahler zahlen fristgerecht. Beim Rest wird die Zahlungsmoral per Meldedatenabgleich oder Vollstreckungsersuchen gefördert
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland bleibt auf hohem Niveau finanziert. Nach dem Jahresbericht 2017 des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind die Erträge im vergangenen Jahr mit 7,97 Milliarden Euro im Vergleich mit 2017 nahezu konstant geblieben. Der Rückgang beträgt nur 0,05 Prozent (3,7 Millionen). Von den 7,94 Milliarden Euro flossen 5,6 Milliarden an die neun ARD-Anstalten, der Rundfunk Berlin-Brandenburg beispielsweise erhielt 404,87 Millionen. Das ZDF standen 1,97 Milliarden Euro zu, dem Deutschlandradio 228,18 Millionen.
Der leichte Rückgang begründet sich laut Jahresbericht mit der veränderten Regelung für Einrichtungen des Gemeinwohls wie Kindergärten oder Altenhilfe, die 2016 noch je Betriebsstätte den vollen Monatssatz von 17,50 Euro bezahlen mussten, ehe er ein Jahr später auf 5,83 Euro reduziert wurde.
Der Beitragsservice rechnet für die laufende Periode bis 2020 mit nahezu konstanten Einnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von rund acht Milliarden Euro pro Jahr. Damit dieses Ziel auch erreicht wird, ist Anfang 2018 ein bundesweiter Meldedatenabgleich angelaufen. „Es wird davon ausgegangen, dass inzwischen für zahlreiche Wohnungen zu Unrecht kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.“
3,5 Millionen Menschen bekommen Post
Rund 3,5 Millionen Menschen können mit Post wegen möglicherweise fälligen Rundfunkbeiträgen rechnen. Der Beitragsservice veröffentlichte die Zahl als erste Prognose im Zuge seines laufenden Abgleichs mit Daten der Einwohnermeldeämter. Mit ihrer Hilfe lassen sich Menschen identifizieren, die dem Beitragsservice bislang unbekannt sind - und die aktuell womöglich keinen Rundfunkbeitrag zahlen. „Wir gehen davon aus, dass dieser blinde Fleck relativ klein ist“, erklärte Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice. Mit immensen Mehrerträgen sei daher nicht zu rechnen. Die betreffenden Personen werden nun angeschrieben, um ihren Status zu klären. Mit dem Meldedatenabgleich soll für „Beitragsgerechtigkeit“ gesorgt werden. Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag richtet sich nicht nach der Nutzung der Programme von ARD, ZDF und Deutschland, sondern ist an die Existenz einer Wohnung, einer Betriebsstätte gekoppelt.
Der Beitragsservice in Köln hat etwas mehr als 45 Millionen Konten im Bestand, 90 Prozent davon stammen aus dem privaten Bereich, wo pro Wohnung monatlich 17,50 Euro zu zahlen sind. Ende 2017 waren gut 39 Millionen gemeldet, was ein Plus von 38 000 Wohnungen im Vergleich mit 2016 bedeutet. 2,76 Millionen Menschen waren aus sozialen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreit, 460 000 zahlten einen ermäßigten Beitrag.
Geschäftsführer Wolf betonte bei der Pressekonferenz am Donnerstag in Köln, dass „über 90 Prozent aller Beitragszahler ihre Rundfunkbeiträge fristgerecht entrichteten“. 4,25 Millionen der Beitragskonten befanden sich im Mahnverfahren, ein Rückgang von 6,8 Prozent gegenüber 2016. Das Mahnverfahren ist mehrstufig, in seiner finalen Stufe – dem Vollstreckungsersuchen – befanden sich 1,33 Millionen konten. Es zeigt sich, dass der Beitragsservice über fortgesetzten Meldedatenabgleich und Vollstreckungsersuchen den GEZ-Fahnder bei den früheren Rundfunkgebühren nicht vergessen, sondern nur modifiziert hat. Der Rundfunkbeitrag ist Bürgerpflicht.
Dank Automatisierung und Elektronik konnte der Beitragsservice seine Aufwendungen 2017 auf knapp 165,7 Millionen Euro senken, seit der Umstellung der Gebühr auf den Beitrag wurde die Zahl der Mitarbeiter um 309 auf aktuell 975 Mitarbeiter reduziert.