Immer mehr zahlen keinen Rundfunkbeitrag: 2,2 Millionen Vollstreckungsersuchen
Gerichtsvollzieher lösen GEZ-Fahnder ab: Die Mahnverfahren beim Zwangsbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio erreichen Rekordniveau
Irgendwo muss das Geld ja herkommen. Hier kommt es von Wohnungen, Betriebsstätten, Gästezimmern, Ferienwohnungen und Kraftfahrzeugen. Sie sind sogenannte Kommunikationsräume, und wo ein Kommunikationsraum ist, da sollen auch ARD, Deutschlandradio, das ZDF sein – und das ist die Pflicht zum Rundfunkbeitrag. Seit der Umstellung auf die geräteunabhängige Gebühr zum Januar 2013 sprudeln die Geldquellen. 2014 flossen den Sendern 8,324 Milliarden Euro zu, ein Jahr zuvor waren es 7,681 Milliarden. Der Anstieg beruht auf der neuen Erhebungsgrundlage und dem damit einhergehenden Meldedatenabgleich, der neue Beitragszahler rekrutierte und alte Schwarzseher erwischte.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio führte zum Stichtag 31. Dezember 2014 rund 44,5 Millionen Beitragskonten, in diesem Jahr gab es 21,1 Millionen Mahnmaßnahmen (Zahlen für 2015 liegen noch nicht vor). Ende 2014 wiesen knapp 4,5 Millionen Konten einen sogenannten „Mahnstatus“ auf, das sind zehn Prozent aller Konten.
Das Mahnverfahren geht bis zur Vollstreckung
Ein säumiger Zahler wird nicht gleich abgemahnt. Vanessa Zaher von der Beitragskommunikation sagte dem Tagesspiegel, werde der fällige Rundfunkbeitrag nicht oder nicht in voller Höhe entrichtet, verschicke der Beitragsservice zunächst eine Zahlungserinnerung, das betrifft rund 1,31 Millionen Konten. Wird auch daraufhin nicht gezahlt, folgen weitere Schreiben, wie ein Beitragsbescheid (1,26 Millionen Konten) oder eine Mahnung (0,86 Millionen Konten). Die letzte Stufe des Mahnverfahrens ist ein Vollstreckungsersuchen, das die jeweilige Landesrundfunkanstalt bei den zuständigen kommunalen Behörden stelle.
Zum Instrumentarium der Vollstreckung gehören beispielsweise Pfändungen von Forderungen, Sachpfändungen, Abnahme der Vermögensauskunft und Eintragung in das Schuldnerverzeichnis. Für 2014 nennt der Beitragsservice knapp 891 000 Vollstreckungsersuchen, ein Jahr zuvor waren es laut Jahresabschluss 2014 insgesamt 701 000. Und für 2015 spricht die bislang bekannt gewordene Tendenz dafür, dass sich die Zahl der Vollstreckungsersuchen im Vergleich mit 2014 nochmals verdoppelt habe, wie Ralf Ludwig, Vorsitzender der Finanzkommission von ARD und ZDF, auf Anfrage sagte. Das können in der Prognose dann bis zu 2,2 Millionen Vollstreckungsersuchen im Bundesgebiet ausschließlich für den Rundfunkbeitrag sein. Der Beitragsservice kann nicht sagen, welche Summe darüber erlöst wird. Eine derartige Auswertung werde nicht vorgenommen. Laut Beitragsservice sind „bis zum heutigen Tage nicht alle der im Jahre 2014 ausgebrachten Vollstreckungsverfahren abgeschlossen“.
Weniger Schwarzseher, mehr Verweigerer
Der Umfang an Mahnverfahren – etwa 4,5 Millionen bei 44,5 Millionen Beitragskonten, über zwei Millionen Vollstreckungsersuchen – zeigt zweierlei. Der Rundfunkbeitrag ist das geglückte Unterfangen der öffentlich-rechtlichen Sender, anders als bei der abgelösten Rundfunkgebühr, den Anspruch auf die Abgabe durchzusetzen. Nur so ist beispielsweise zu erklären, warum der von der Kommission zur Ermittlung des öffentlich-rechtlichen Finanzbedarfs notorisch gerüffelte Rundfunk Berlin-Brandenburg wegen seiner notorisch erfolglosen GEZ-Fahnder seine Erträge von 375,6 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 431,7 Millionen Euro im Jahr 2014 steigern konnte. Die Rasterfahndung des Beitragsservice erwischt deutlich mehr säumige Zahler. Im Sinne der Beitragsehrlichkeit und Beitragsgerechtigkeit ein Erfolg, keine Frage. Und dass der Rundfunkbeitrag auf monatlich 17,50 Euro gesunken ist, gehört mit in die Erfolgsmeldung.
Mehr als zwei Millionen Vollstreckungsersuchen sind allerdings keine Miniatur. Über die individuellen Motive kann nur spekuliert werden: Versäumnis, Armut, soziale Argumente also, zugleich steckt darin etwas, was der öffentlichrechtliche Rundfunk in seinem Jubel über den Beitrag gerne übersieht: Protest. Protest gegen einen Zwang, einen Zwang, für einen Rundfunk zahlen zu müssen, der nicht gesehen, nicht gehört, nicht geklickt wird, für einen Rundfunk, der seinen Auftrag nicht erfüllt. Im Versagen der Zahlung steckt ein Versagen der Akzeptanz, im Anstieg der Mahnverfahren bis zur letzten Stufe ein Anstieg des Ärgers über ein Zwangssystem.
Für 2018 ist die nächste Schleppnetzfahndung, der nächste Meldedatenabgleich angekündigt. Joachim Huber