Rechtsgutachten zu Volksbegehren Tempelhofer Feld: Zweifel an den Unterschriften
Ein Rechtsgutachten kritisiert nachträglich den großzügigen Umgang mit manchen Unterschriften zum Volksbegehren ,,100Prozent Tempelhofer Feld“. In vielen Fällen fehlen Angaben wie etwa das Geburtsdatum oder die Anschrift.
Die Hürden für den Erfolg eines Volksbegehrens sind höher gelegt worden. Ein Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes im Abgeordnetenhaus hält es für nicht zulässig, eingereichte Unterschriften als gültig zu erklären, falls erforderliche Angaben – etwa das Geburtsdatum oder die Anschrift – unvollständig sind oder sogar ganz fehlen.
Beim – erfolgreichen – Volksbegehren gegen eine Bebauung des Tempelhofer Feldes hatte die Landeswahlleiterin auch Unterschriften anerkennen lassen, bei denen solche Angaben fehlten. Es reiche, wenn die Unterschriften zweifelsfrei durch einen Abgleich bei den Melderegistern zugeordnet werden könnten, argumentiert sie.
Das Abstimmungsgesetz sei „unscharf“ formuliert, sagte der Sprecher der Innenverwaltung, Stefan Sukale, am Sonnabend. Hier bestehe Klärungsbedarf. Die Parlamentsjuristen kommen in ihrem Gutachten hingegen zu dem Schluss, dass die Vorschriften im Abstimmungsgesetz eindeutig sind. Eine Gesetzesänderung sei nicht erforderlich.
In die Diskussion gekommen war das Prüfverfahren, weil die Initiatoren des Tempelhofer Volksbegehrens nach eigenen Angaben kurz vor dem Abgabetermin innerhalb von drei Tagen noch rund 80 000 Unterschriften sammeln konnten. Gut 174 000 Befürworter mussten anhand ihrer Unterschriften nachgewiesen werden. Nach dem Schwung der letzten Tage hatten die Initiatoren schließlich 233 000 Unterschriften eingereicht. Für gültig erklärt wurden 185 328. Nun wird abgestimmt.
Klaus Kurpjuweit
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