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Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers soll den Posten des Chefanklägers nach einem umstrittenen Verfahren bekommen.
© dpa

Der Fall Margarete Koppers: Zweifel am Verfahren sind angebracht

Das Parlament hat keinen Einfluss auf die Besetzung des Generalstaatsanwalts. Es kann die Auswahl nicht kontrollieren. Im aktuellen Streitfall in Berlin hat das auch etwas Gutes. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Generalstaatsanwalt, wer auch immer es ist, bekleidet ein Amt von hoher politischer Bedeutung. Das gilt erst recht für den Chefermittler in einer Millionenstadt wie Berlin. Er (oder sie) ist nahe dran am Justizsenator und kümmert sich auch um Fälle, in denen die Rechtmäßigkeit von politischem oder Verwaltungshandeln untersucht wird.

Gleichzeitig ist ein Generalstaatsanwalt in Deutschland ein normaler Beamter, der nicht vom Parlament gewählt oder bestätigt, sondern vom Senat ernannt wird. Das ist für die Opposition bitter, weil sie auf die Personalauswahl auch dann keinen direkten Einfluss nehmen kann, wenn es starke Indizien gibt, dass das vertrauliche Auswahlverfahren fehlerhaft durchgeführt wird. Nur die betroffenen Bewerber können sich dagegen vor Gericht wehren.

Die aktuelle Bewerbung, bei der zwei gestandene Juristinnen aus Berlin und Brandenburg das Amt anstreben, ist so ein Fall, der viele Zweifel an der Korrektheit des Verfahrens sät. Trotzdem sind dem Parlament, soweit es kontrollieren will, die Hände gebunden. Das hat auch was Gutes. Wenn sich herausstellt, dass die Auswahl rechtswidrig war, liegt die Verantwortung klar beim Senat. Aus der Nummer kommt Rot-Rot-Grün dann nicht heraus.

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