Untersuchungsausschuss in Berlin: „Wir wollten das Problem Amri irgendwie lösen“
Ein weiterer LKA-Beamter sagt im Fall Amri aus. Auch er betont, es habe keine Hinweise auf einen islamistisch motivierten Anschlag gegeben. Amri wurde als "ungefestigte Persönlichkeit" beurteilt.
In Jeans, T-Shirt, Turnschuhen und mit längeren Haaren trat der 35-jährige Kriminaloberkommissar P. am Freitag vor dem Amri-Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus auf. Der LKA-Beamte war schon 2015/2016 als Sachbearbeiter beim Polizeilichen Staatsschutz im für politischen Islamismus zuständigen Kommissariat 541 tätig und dort unter anderem mit Anis Amri befasst.
„Wir wollten das Problem Amri irgendwie lösen“, sagte der Zeuge. Nur wie das gelingen könnte, darüber bestand keine Einigkeit zwischen den Behörden. Trotz mehrfacher Befassung im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) geriet Amri immer mehr aus dem Visier der Ermittler und ermordete am 19. Dezember 2016 zwölf Menschen bei dem Attentat auf dem Breitscheidplatz.
Amri kam am 18. Februar 2016 nach Berlin, wo er zunächst als bekannter Gefährder observiert und abgehört wurde. Mit 14 Alias-Namen war der spätere Attentäter in Deutschland unterwegs. Allein im Berliner Lageso war Amri unter drei verschiedenen Namen erfasst. Später kamen Ermittlungen wegen Drogenhandels und gefährlicher Körperverletzung nach einem Vorfall in einer Shisha-Bar hinzu.
„Meine Vorstellung war, dass man aus der Summe hoffentlich etwas machen könnte“, sagte der Zeuge am Freitag. „Ich hätte es mir gewünscht, dass alles zusammengeworfen worden wäre, damit ein Staatsanwalt oder Richter einen Haftbefehl erwirkt hätte“, sagte P. Doch das geschah nicht.
"Ungefestigte Persönlichkeit"
Auch dieser Zeuge betonte, es habe keine Hinweise gegeben, dass Amri einen islamistisch motivierten Anschlag begehen könnte. Er habe lediglich die inzwischen verbotene Fussilet-Moschee, ein Salafisten-Treffpunkt, besucht. Die Berliner Ermittler hätten Amri eher als „ungefestigte Persönlichkeit“ beurteilt, als einen Frustrierten, der „seinen Platz im Leben nicht gefunden“ habe, so P. Dazu passte es gut, dass man aufgrund der Observationen festgestellt hatte, dass Amri als Dealer offensichtlich in das Drogenmilieu eingestiegen war.
Der Zeuge erhärtete mit seiner Aussage die Vorwürfe des früheren Berliner Sonderermittlers Bruno Jost. Dieser sagte im November vor dem Ausschuss aus, dass man Amri möglicherweise auf frischer Tat beim Drogenhandel festnehmen können.
Wäre die Observation nicht schon am 15. Juni vom LKA eingestellt worden, hätte das wohl zu einer Festnahme führen können. Denn die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Observierung bis zum 21. Oktober angeordnet. Das LKA hatte die Behörde nicht von der Beendigung der Maßnahme unterrichtet. Und die Generalstaatsanwaltschaft hakte auch nicht beim LKA nach: Sie hätte sich über die Erkenntnisse informieren lassen müssen.
Die Behörden hatten ausländerrechtliche Hebel in der Hand. Die Ausländerbehörde des Kreises Kleve war für Amri zuständig. Er hätte wohl in Abschiebehaft genommen werden können. Das scheiterte an der ungeklärten Staatsangehörigkeit, da Tunesien diese nicht bestätigt hatte.
Die Sicherheitskonferenz des NRW-Innenministeriums hatte frühzeitig den Hinweis gegeben, eine Abschiebung nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes zu prüfen. Eine entsprechende Anordnung erging aber nicht.
Zeuge P. erinnerte sich an ein GTAZ-Treffen am 13. April 2016. Anwesend gewesen seien LKA-Beamte aus Berlin und NRW. Das Treffen sei deshalb so „prägnant“ gewesen, weil NRW während des Treffens deutlich darauf angesprochen wurde, wie denn nun der Stand der ausländerrechtlichen Bearbeitung sei. „Die schien nicht allzu weit fortgeschritten zu sein“, sagte P. „NRW wurde darauf hingewiesen, mit der Bearbeitung zügig voranzukommen und Datenbezüge zusammenzuführen“, sagte der Zeuge. Das geschah bekanntlich nicht.
Als nächste Zeugen wird der Ausschuss Mitglieder des Mobilen Einsatzkommandos zu den Observierungsmaßnahmen befragen.
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