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Berlin - das Entrée der Republik.
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Diskussion zur Rolle Berlins: Wir sind Hauptstadt

Die Stiftung "Zukunft Berlin" will die Hauptstadtfunktion in der Landesverfassung verankern. Das wird von allen Fraktionen grundsätzlich begrüßt.

Es wäre nicht verkehrt, da sind sich alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus einig, die Rolle Berlins als deutsche Hauptstadt auch in die Landesverfassung zu schreiben. Im Grundgesetz steht seit neun Jahren eine Hauptstadtklausel (Artikel 22), auf die sich Bund und Länder mühsam einigten. Dagegen begnügen sich die Berliner noch mit einer beiläufigen Erwähnung der Hauptstadtfunktion im „Vorspruch“ der eigenen Verfassung, der keine rechtlich bindende Wirkung hat.

Das muss sich ändern, fordert die Stiftung „Zukunft Berlin“ in einem Thesenpapier, das kürzlich von Bundes- und Landespolitikern, Wirtschaftsvertretern und Gewerkschaftern, Wissenschaftlern und Kulturleuten diskutiert wurde. Moderiert von Gerd Appenzeller, Berater der Tagesspiegel-Chefredaktion. Vorgeschlagen wird, den Artikel 1 der Verfassung von Berlin so zu ergänzen: „Berlin ist durch den Auftrag des Grundgesetzes die Hauptstadt Deutschlands. Berlin unterstützt den Bund bei der Repräsentation des Gesamtstaates.“ Es wäre ein wichtiges Signal Berlins, sich der Verantwortung als Hauptstadt zu stellen und diese Aufgabe aktiv zu gestalten, begründet die Stiftung ihre Initiative.

Berlin müsse nicht immer gleich springen

Den ersten Satz der Verfassungsänderung fanden die Vertreter von SPD und CDU, Grünen, Linken und Piraten auch in Ordnung. Aber der zweite Satz blieb kontrovers. So sprach der Linken-Fraktionschef Udo Wolf von einer „Unterordnungsklausel“, auch die Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek will Berlin nicht nur eine dienende Rolle für die gesamtstaatliche Repräsentation des Bundes zubilligen. Auch der SPD-Abgeordnete Frank Zimmermann findet die Formulierung „zu schwammig“. Berlin sei zweifellos das Aushängeschild Deutschlands, erfülle als Hauptstadt aber nicht nur repräsentative Aufgaben.

Der frühere Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) hielt gegen. Es gebe sogar eine Reihe von Politikern in Bund und Ländern, die der Meinung seien, dass Berlin „seine dienende Rolle als Hauptstadt nicht ausreichend wahrnimmt“. Der Sozialdemokrat Ralf Wieland, Präsident des Abgeordnetenhauses, schüttelte freundlich den Kopf. Berlin müsse und könne nicht immer gleich springen, wenn der Bund dies wolle. Dies sei nun mal der große Unterschied zwischen der kleinen Ex-Hauptstadt Bonn und der internationalen Metropole Berlin.

Zweite Diskussionsrunde im November

Auch dies wurde auf der Veranstaltung deutlich: Man kann die Hauptstadtfunktion nicht von der Entwicklung Berlins als wachsende Millionenstadt trennen. Jan-Hendrik Olbertz, Präsident der Humboldt-Universität, erinnerte an die Kernkompetenzen als „Stadt der Wissenschaft und Kultur“, die internationale Reputation einbrächten. Seinen Hauptstadtanspruch solle dieses Berlin mit „einer gewissen Leichtigkeit und Eleganz einlösen“. Es bedürfe keiner drängenden Forderungen.

Einig waren sich die Diskussionsteilnehmer, dass die Hauptstadtpolitik Berlins beim Regierenden Bürgermeister zusammengefasst werden sollte. Hermann Borghorst, „Hauptstadt-Verantwortlicher“ der Initiative, kündigte für November eine zweite Diskussionsrunde an, die anderen Bundesländer sollten dann „intensiv einbezogen“ werden. Die Verfassungsänderung hält er noch in dieser Wahlperiode für möglich, die Fraktionen eher nicht.

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