Neue Zahlen aus dem Bezirk Mitte: Wilhelmstraße hat die meisten Ferienwohnungen
Das Bezirksamt hat die Meldungen von Ferienwohnungen nach Straßen aufgeschlüsselt. Die meisten Vermieter erhalten für zwei Jahre Bestandsschutz.
Das Bezirksamt Mitte hat erstmals ermittelt, wo sich Ferienwohnungen häufen. Nach einer aktuellen Erhebung führt die Wilhelmstraße mit 112 gemeldeten Ferienwohnungen die Statistik an. An zweiter Stelle liegt eine Seitenstraße der Wilhelmstraße, die Hannah- Ahrendt-Straße mit 51 Wohnungen. Damit ist das ehemalige Regierungsviertel wie vermutet das Hauptverbreitungsgebiet. Behrenstraße und Perleberger Straße (Moabit) liegen mit je 30 Wohnungen an dritter Stelle.
Insgesamt haben sich 1600 Vermieter von Ferienwohnungen im Bezirk Mitte gemeldet, von wahrscheinlich 4000 insgesamt. Mehr als 1000 haben bereits einen Bestandsschutz über zwei Jahre erhalten, der Rest wird noch geprüft. Die meisten dieser Wohnungen liegen in Alt-Mitte. Zwei Anträge auf Bestandsschutz wurden abgelehnt, weil der Wohnungsbesitzer gewechselt hat. In 130 Fällen haben sich die Antragsteller nicht mehr gemeldet. Stadtrat Stephan von Dassel (Grüne) vermutet, dass viele Anmelder bemerkt haben, dass sie als Mieter eine Vollmacht vom Wohnungseigentümer brauchen.
"Denunzianten" sind in der Minderheit
Bisher sei keine „Denunziantenbewegung“ erkennbar, sagt von Dassel. Nur 65 Ferienwohnungen wurden von Nachbarn angezeigt. Ähnlich ist das Bild in Pankow. Dort wurden bislang 75 „Bürgerhinweise“ gezählt, bei 990 Selbstanzeigen.
In Pankow ist derzeit nur ein Mitarbeiter für dieses Aufgabengebiet zuständig. Geplant sind insgesamt vier Stellen. Mitte hat bereits jetzt fünf Mitarbeiter, die sich um die Zweckentfremdung von Wohnungen kümmern. Im November sollen noch zwei Außendienstler hinzukommen, sagt von Dassel.
Mehrere Firmen hätten bereits angeboten, Software für die Internetrecherche von Ferienwohnungen zu entwickeln. Bisher müssen die Mitarbeiter durch die Angebotsseiten surfen und mit den eigenen Daten abgleichen. Eine zentrale Behörde zur Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots – dazu gehört auch spekulativer Leerstand – scheiterte bislang an Finanzfragen.