Wohnungsnot in Berlin: Kein zentrales Amt gegen Ferienwohnungen
Die geplante zentrale Behörde zur Durchsetzung des Verbotes von Ferienwohnungen wird es nicht geben. In Mitte wurden bisher 142 Ferien- und Gästewohnungen angezeigt.
Zur Durchsetzung des Verbots von Ferienwohnungen wird es keine zentrale Behörde in Mitte geben. Trotz vorliegender Zusagen des Senats sei das finanzielle Risiko für den Bezirk „weiterhin erheblich“, erklärte Stadtrat Stephan von Dassel (Grüne). Der Politiker hatte alle Bezirke an einen Tisch geholt, um eine schlagkräftige Behörde mit 17 Mitarbeitern aufzubauen, doch in seinem eigenen Bezirksamt fehlte schlussendlich die nötige Unterstützung.
Jeder Bezirk hat vom Senat ein bis zwei Stellen für die Umsetzung des sogenannten Zweckentfremdungsverbots zugeteilt bekommen. Doch wegen Krankheit und Urlaub sei die Bearbeitung der Anträge und Hinweise in einem größeren Team effektiver, hatte von Dassel argumentiert. Außerdem würden viele Anbieter von Ferienwohnungen gerichtlich gegen Bescheide der Behörde vorgehen, da sei juristischer Sachverstand nötig.
In Mitte sind bislang 142 Ferien- und drei Gästewohnungen angezeigt worden. Für sie gilt jetzt eine zweijährige Übergangsfrist. Danach ist der weitere Betrieb der Wohnungen genehmigungspflichtig. Außerdem gab es 24 Hinweise auf Wohnungsleerstand.