Fragen und Antworten zur Abstimmung am Sonntag: Wie war das noch gleich mit dem Energie-Volksentscheid?
Viele Berliner elektrisiert das Thema Stadtwerk. Doch worum es genau bei dem Volksentscheid geht und was für Folgen die Rekommunalisierung hätte, ist vielen Bürgern unklar. Der Tagesspiegel beantwortet die wichtigsten Fragen zur Abstimmung.
Auch wenn viele noch nicht wissen, was sie vom Volksentscheid zur Rekommunalisierung des Energiesektors halten sollen: Das Interesse an der Abstimmung ist enorm. Knapp eine Woche vor der Wahl wurden bereits 205 800 Briefwahlunterlagen angefordert. Mehr als bei jedem Berliner Volksentscheid zuvor. Die Anzahl der Briefwähler gilt als Kennziffer für einen möglichen Erfolg der Abstimmung. Denn ob sie angenommen wird, hängt wesentlich von der Mobilisierung der Wähler ab.
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Für die Wahl gilt ein Quorum. 620 000 Ja-Stimmen brauchen die Initiatoren. Das entspricht 25 Prozent der Wahlberechtigten. Außerdem müssen mehr Menschen mit Ja als mit Nein stimmen. Um Letzteres müssen sich Befürworter des Entscheids weniger Sorgen machen. Laut Umfragen identifiziert sich die Mehrheit der Berliner mit den Zielen des Energietischs.
1,5 Millionen potenzielle Ja-Stimmen
Eine repräsentative Umfrage des Forsa-Instituts ermittelte schon im Juni, dass 62 Prozent der befragten Berliner über 18 Jahren die Forderungen des Energietischs unterschreiben würden. Übertragen auf die Wahlberechtigten wären das 1,5 Millionen potenzielle Ja-Stimmen. Bei der Zustimmung in den Parteien spiegeln sich auch die Fronten im Abgeordnetenhaus wider. Demnach wollen 92 Prozent der Linken-Wähler die Rekommunalisierung, 75 Prozent der Grünen und 73 Prozent der Piraten-Anhänger. Auch bei Anhängern der SPD und der CDU ist die Zustimmung mit 62 beziehungsweise 58 Prozent überraschend hoch. Vor allem jüngere Berliner sehen die Verstaatlichung aber skeptisch. Bei den 18- bis 29-Jährigen lag die Zustimmung bei nur 47 Prozent.
Eine aktuelle, aber nicht repräsentative Umfrage des Tagesspiegels bestätigt diesen Trend. Von fast 3000 Lesern, die sich an der Abstimmung beteiligten, gaben 65 Prozent an, am 3. November beim Volksentscheid mit Ja stimmen zu wollen. 19 Prozent wollen dagegen stimmen. 16 Prozent sind noch unentschlossen oder wollen nicht abstimmen.
Koalition hat selbst ein Gesetz verabschiedet
Ob der Volksentscheid letztlich angenommen wird, ist dennoch völlig offen. Die Koalition aus SPD und CDU hat mittlerweile selbst ein Gesetz verabschiedet, das die Gründung eines landeseigenen Stadtwerks vorsieht, dass selbst erneuerbare Energien produzieren soll. Auch bewirbt sich das Land bereits um die Konzession für das Stromnetz. Gut möglich, dass deswegen letztlich nicht genügend Wähler zur Abstimmung kommen, damit das Quorum erfüllt wird.
Trotz ähnlicher Zielsetzungen sind die Pläne zur Umsetzung von Koalition und Energietisch aber unterschiedlich.
Wie war das noch gleich mit dem Volksentscheid? Der Tagesspiegel beantwortet die wichtigsten Leserfragen
Dutzende Artikel sind im Tagesspiegel in den vergangenen Monaten zum Thema Volksentscheid und Rekommunalisierung erschienen. Der Energietisch baut Infostände auf, die Gegner organisieren Pressekonferenzen, die Stadt hängt voller Plakate. Alles klar also? Mitnichten. Wir haben Sie, die Leser, aufgefordert, uns Ihre Fragen zum Energie-Volksentscheid am 3. November zu schicken. Hier kommen die Antworten.
Hat der Volksentscheid Einfluss auf den Strompreis?
Nicht wirklich. Zwar hegen viele die Hoffnung, dass der Strom aus kommunaler Hand günstiger wird. Das behauptet aber niemand; nicht einmal die Initiatoren des Entscheids. Richtig ist aber, dass Gewinne, die ein landeseigenes Stadtwerk aus der Stromproduktion erzielen würde, in den Landeshaushalt fließen könnten. Allerdings müsste das Land auch für Verluste haften. Auf den Strompreis hätte das keinen Einfluss. Zwar wäre der landeseigene Strom wohl günstiger als der vom Grundversorger Vattenfall, das ist aber bei vielen privaten Stromanbietern schon jetzt der Fall.
Wie gut funktioniert das Berliner Stromnetz?
Nach München hat Berlin laut Bundesnetzagentur das versorgungssicherste Netz Deutschlands. 37 500 Kilometer Kabel sind unter der Stadt verlegt und mussten nach der Wende zu einem gemeinsamen Netz zusammengeführt werden. Nur 12,25 Minuten pro Jahr ist durchschnittlich jeder Netzanschluss in Berlin ohne Strom. In der Praxis kann das aber bedeuten, dass in einigen Haushalten mehrere Stunden der Strom ausfällt, während in anderen jahrelang alles läuft. Betreiber ist derzeit die Firma Stromnetz Berlin. Die Vattenfall-Tochter muss den Strom jedes Anbieters diskriminierungsfrei durchleiten. Das bedeutet auch, dass Privatanbieter, die etwa eine Solaranlage haben, zügig ans Netz angeschlossen werden müssen – was auch klappt. Kritisiert wird aber, dass Vattenfall als Konzern und Kraftwerksbetreiber kein Interesse daran habe, das Netz für kleinere dezentrale Energieproduzenten zu optimieren.
Gibt es eine Kampagne gegen den Volksentscheid?
Mehrere. Der Senat und die Koalitionsfraktionen haben sich mehrfach über die Medien öffentlich gegen den Volksentscheid positioniert. Auch Vattenfall investierte Geld in die Öffentlichkeitsarbeit, ohne eine direkte Gegenkampagne zu fahren. 150 000 Euro gab der Konzern im Vorfeld des Entscheids für Anzeigen aus, in denen er die Vorzüge eines von Vattenfall betriebenen Netzes anpries. Das Geld dazu stammt vom Vattenfall-Mutterkonzern, da die Tochter Stromnetz Berlin als Betreiber eines natürlichen Monopols nicht selbst für sich werben darf. Außerdem wirbt ein Bündnis aus Gewerkschaften, Wirtschaftsvertretern und vor allem der Industrie- und Handelskammer für ein Nein beim Volksentscheid. Die Gewerkschaften fürchten um Arbeitsplätze im Energiesektor, die Wirtschaftsvertreter wollen den Staat nicht als Konkurrenten auf dem Markt. Die IHK wiederum sorgt sich um die Wirtschaftsförderung ihrer Mitgliedsunternehmen durch das Land, falls Förderprogramme zugunsten des Netzkaufs gekürzt werden sollten. Außerdem zählt Vattenfall zu den größten Mitgliedern der IHK.
Was will der Energietisch anders machen als der Senat?
Auf den ersten Blick sind die Pläne ähnlich: Beide wollen ein landeseigenes Öko-Stadtwerk und das Stromnetz in öffentlicher Hand. Das Land bewirbt sich bereits um die Konzession für das Netz, mehr kann der Volksentscheid nicht erreichen, weil das Netz nach europäischem Recht ausgeschrieben und vergeben wird. Wer sich also für den Volksentscheid nur interessiert, weil er Vattenfall das Netz wegnehmen möchte, kann am Wahltag zu Hause bleiben. Dem Stadtwerk allerdings dürfte ein Ja beim Volksentscheid politischen Rückenwind geben. Auf Druck der CDU wurde das geplante Stadtwerk auf ein Minimum gestutzt. Die SPD würde gern mehr investieren, konnte sich aber nicht durchsetzen. Würden sich nun aber mehr als ein Viertel der Wahlberechtigten für ein Stadtwerk aussprechen, müsste sich auch die CDU in dieser Frage bewegen. Außerdem betont das Konzept des Energietischs soziale Aspekte („Energiearmut“) und basisdemokratische Kontrolle.
Was für ein Stadtwerk planen die Initiatoren?
Das Stadtwerk soll erneuerbare Energien produzieren und auf dem Berliner Markt anbieten. Anders als in anderen Städten soll das Berliner Stadtwerk aber nicht die Grundversorgung mit Strom sicherstellen. Und im Gegensatz zu anderen Kommunen würden unter seinem Dach nicht auch Wasser und Gas, Stadtreinigung oder Nahverkehr organisiert werden.
Welche Rolle spielt der Verwaltungsrat bei einem Stadtwerk?
Jede Körperschaft des öffentlichen Rechts muss einen Aufsichtsrat (BVG, BSR) oder einen Verwaltungsrat (Klassenlotterie, Investitionsbank) haben, der das staatliche Unternehmen kontrolliert und lenkt. Der öffentliche Arbeitgeber ist in solchen Gremien meist durch Senatoren oder Staatssekretäre vertreten. Auch der Gesetzentwurf des Energietischs sieht vor, dass im Verwaltungsrat des neu zu gründenden Stadtwerks die Senatsverwaltungen für Wirtschaft und für Stadtentwicklung vertreten sind. Außerdem sollen Vertreter der Arbeitnehmer und – das ist ein Novum – sechs vom Volk direkt gewählte Vertreter im Verwaltungsrat sitzen. Abgeordnete oder Senatsmitglieder dürfen nicht kandidieren. Auch Politiker der Opposition sehen dies problematisch. Der Energietisch argumentiert, dass die parlamentarische (und damit auch die finanzielle) Kontrolle des Stadtwerks nicht ausgehebelt, sondern durch eine Bürgerkontrolle ergänzt werde.
Lässt sich mit dem Netz auch Geld verdienen?
Der Betrieb eines Stromnetzes ist eine finanziell attraktive Sache. Vattenfalls Stromnetz Berlin GmbH erzielte 2012 aus dem Stromvertrieb einen Gewinn (vor Steuern) von über 70 Millionen Euro. In den vergangenen sechs Jahren betrug der durchschnittliche Überschuss 55 Millionen Euro. Dem stehen Investitionen gegenüber, die zur Sanierung und Modernisierung des Stromnetzes unabdingbar sind. Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) bezifferte den Investitionsbedarf in Berlin auf mindestens eine Milliarde Euro. Außerdem muss das Land, sollte es im laufenden Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten, dem bisherigen Betreiber und Eigentümer Vattenfall das Stromnetz abkaufen. Der Senat schätzt den Wert auf zwei bis drei Milliarden Euro und orientiert sich dabei am Sachzeitwert. Der Energietisch rechnet dagegen mit einem Kaufpreis von lediglich 400 Millionen Euro. Messlatte dafür ist der Ertragswert des Netzes. Die Rechtsprechung tendiert zur letzteren Berechnungsmethode, aber die Bewertungsmethoden bleiben juristisch strittig. Wenn sich Alt- und Neukonzessionär nicht einigen können, landet die Festlegung des Netzpreises vor Gericht; ein langwieriger Rechtsstreit droht. Der Senat will den Kaufpreis per Kredit bezahlen und aus den Netzgewinnen refinanzieren. Während der 20-jährigen Laufzeit der Konzession wäre es deshalb möglich, dass nur ein kleines Plus übrig bleibt. Investitionskosten nicht eingerechnet. Allerdings gäbe es in 20 Jahren wieder Geld – vom Nachfolgebetreiber.
Wie würde der Rückkauf des Netzes ablaufen?
Der Senat beteiligt sich mit dem landeseigenen Betrieb „Berlin Energie“ am Vergabeverfahren, das im Rahmen des europäischen Wettbewerbsrechts durch Energiewirtschaftsgesetz und Kartellrecht geregelt wird. Das Verfahren muss transparent und diskriminierungsfrei erfolgen und den unterlegenen Bewerbern erlauben, gegen die Entscheidung vor Gericht zu ziehen. Die Netzgesellschaft, die bei einem erfolgreichen Entscheid zusammen mit einem Öko-Stadtwerk gegründet werden muss, kann sich am laufenden Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen. Das müsste der schon gegründete Landesbetrieb in juristisch einwandfreier Form übernehmen. Voraussetzung ist, dass Berlin Energie den Zuschlag für die Stromkonzession erhält. Das lässt sich durch den Volksentscheid nicht erzwingen.
Die Antworten gaben Sidney Gennies und Ulrich Zawatka-Gerlach.
Noch mehr Informationen zum Volksentscheid finden Sie auch auf unserer Themenseite.
Sidney Gennies, Ulrich Zawatka-Gerlach