Stromversorgung in Berlin: Senat gründet Stadtwerk kurz vor Volksentscheid
Zehn Tage vor dem Volksentscheid zur Energieversorgung wird das Abgeordnetenhaus am Donnerstag das Gesetz zur Gründung eines Stadtwerkes verabschieden. Allerdings ist auch beim Konzept des Senats noch einiges ungeklärt.
Nach dem Koalitionsstreit vor knapp vier Wochen wollen SPD und CDU nun am Donnerstag im Parlament ein Gesetz zur Gründung eines Stadtwerks verabschieden. Dafür ist die Änderung des Betriebegesetzes und der Landeshaushaltsordnung notwendig. Die Oppositionsfraktionen Linke und Grüne sehen in dem Gesetz eine „grobe Missachtung der Volkssouveränität“ und wollen gemeinsam einen dringlichen Antrag einbringen.
Senat gründet Stadtwerk zehn Tage vor Volksentscheid
Der Energieexperte der Linken, Harald Wolf, sagte dem Tagesspiegel, es sei unredlich, zehn Tage vor dem Volksentscheid ein Gesetz zu beschließen, das sich ebenfalls mit ökologischer und sozialer Energieversorgung in Berlin befasst. Die Regierungsfraktionen hätten es versäumt, einen eigenen alternativen Gesetzentwurf zur Volksabstimmung vorzulegen. Der Oppositionsantrag sieht deshalb vor, das Gesetz „aus Respekt vor der Entscheidung der Berlinerinnen und Berliner“ nicht zu beschließen. Der energiepolitische Sprecher der Grünen, Michael Schäfer, bemängelt, das Parlament sei nicht ausreichend informiert worden, wie der Senat ein Stadtwerk überhaupt finanzieren will.
Berliner Stadtwerk soll erneuerbare Energie produzieren
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hätte am heutigen Mittwoch einen entsprechenden Bericht vorlegen sollen. Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) bat am Montag erneut um eine Fristverlängerung bis zum 6. November, also drei Tage nach dem Volksentscheid. Und das, obwohl der Verwaltung alle relevanten Daten bereits vorliegen, wie aus Senatskreisen verlautete. Dem Vernehmen nach weigert sich aber Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD), den Bericht mitzuzeichnen.
Die Koalition hatte sich darauf verständigt, dass das Stadtwerk ausschließlich erneuerbare Energien produzieren und diese Energie am Berliner Markt vertreiben soll. Für einen Übergangszeitraum kann das Unternehmen Strom aus dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen vermarkten. Das Stadtwerk sollte ursprünglich als Tochter der BSR oder in eigenständiger Form geführt werden. SPD und CDU einigten sich dann aber, dass das Stadtwerk eine Tochter der Berliner Wasserbetriebe werden solle.
Auch Rückkauf der Wasserbetriebe wird beschlossen
Dem Vernehmen nach soll im Parlament am Donnerstag auch der 100-prozentige Rückkauf der Wasserbetriebe beschlossen werden. Der Vertrag über den Rückkauf der Veolia-Anteile (24,9 Prozent) ist ausverhandelt und wartet auf Zustimmung des Abgeordnetenhauses. 590 Millionen Euro plus Nebenkosten von 54 Millionen Euro kosten die Veolia-Anteile. RWE hatte seinen Anteil am Versorgungsunternehmen (ebenfalls 24,9 Prozent) schon 2012 ans Land Berlin verkauft, damals für 618 Millionen Euro zuzüglich 39 Millionen Euro Nebenkosten.
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