Berlin-Friedrichshain: Wie es in der Rigaer Straße juristisch weitergeht
Nach dem Urteil am Mittwoch ist die Kadterschmiede wieder in die Rigaer Straße 94 gezogen. Jetzt hat der Anwalt des Hauseigentümers Einspruch eingelegt: Die ganze Verhandlung wird wiederholt.
Die „Freunde der Kadterschmiede“ haben ihre Räume wieder. Die Frage ist, für wie lange, denn der neue Anwalt des Hauseigentümers hat gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt. „Der Einspruch führt dazu, dass das Verfahren in den Stand zurückversetzt wird, den es vor der Säumnis hatte“, sagte Antje Klamt, Vertreterin der Pressesprecherin des Kammergerichts.
Das bedeutet, die ganze Verhandlung wird noch einmal wiederholt. Nächster Schritt ist die Anberaumung eines neuen Termins, der dann erneut vor Richterin Nicola Herbst stattfindet, die auch am Mittwoch über die Sache entschieden hatte. Wie schnell das geht, konnte das Gericht nicht sagen.
Herbst hatte am Mittwoch zwar nicht gesagt, dass das Ergebnis genauso ausgefallen wäre, wenn der Anwalt der Gegenseite erschienen wäre. Sehr wohl hat sie aber klargestellt, dass die „Freunde der Kadterschmiede“ einen Besitzschutzanspruch haben, dass also das Vorgehen des Eigentümers nicht rechtmäßig war.
Henkel in Erklärungsnot
Genau das hatte Innensenator Frank Henkel (CDU) zunächst zu ignorieren versucht. „Da die Eigentümerseite nicht vertreten war, ist zivilrechtlich gar keine andere Entscheidung zu erwarten gewesen, als dass das Gericht dem Vortrag der Klägerin folgt“, hatte Henkel am Mittwoch mitgeteilt.
Dabei wollten alle von ihm etwas ganz anderes wissen: Wie kann es sein, dass die Polizei einen rechtswidrigen Vorgang unterstützt? Schließlich hatte der Eigentümer gar keinen Räumungstitel. Die Frage war also, ob die Polizei nicht genau genug hinschaut, bevor sie bei einer Räumung unterstützt.
„Mal ehrlich“, sagte ein Beamter. „In einem normalen Haus ist es gar nicht erforderlich, dass die Polizei kommt, wenn zivilrechtlich geräumt wird. Aber in diesem speziellen Haus ist ja nichts normal.“ Man habe verhindert, dass die Bauarbeiter verhauen werden. Die Polizei fand dann die Sprachregelung, sie habe ja nicht geräumt, sondern es sei ein Einsatz zur Gefahrenabwehr gewesen, um die dort arbeitenden Bauarbeiter zu schützen. Angesichts der Brisanz des Ganzen im Wahlkampf gab es mittags ein vertrauliches Gespräch von Polizeispitze, Innenverwaltung und Senatskanzlei. Das bestätigte die Innenverwaltung.
Trotz des Einspruchs ist das Versäumnisurteil vorläufig vollstreckbar, und so wurde am Donnerstag vollstreckt. Dem Anwalt des Vereins, Lukas Theune, war die Wackeligkeit des neuen Status aber durchaus bewusst. „Wenn der Einspruch erfolgreich ist, müssen meine Mandanten die Räume wieder zurückgeben“, sagte er dem Tagesspiegel.