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Bei Zwangsversteigerungen kommen auch viele billige Immobilien unter den Hammer.
© Daniel Naupold/dpa

Immobilien in Berlin und Brandenburg billig gekauft: Wie Clans durch Zwangsversteigerungen Geld waschen können

Ist es für die Organisierte Kriminalität zu einfach, ihr Geld aus illegalen Geschäften in die Legalität zu überführen? Zwangsversteigerungen von Immobilien könnten ein Weg sein.

77 beschlagnahmte Immobilien, die Clan-Mitgliedern gehören sollen, wurden zum Teil sehr billig bei Zwangsversteigerungen gekauft. So wurden auf diesem Weg allein 17 Eigentumswohnungen für insgesamt 348.250 Euro erworben. Der Durchschnittspreis pro Wohnung liegt damit bei nur knapp 20.500 Euro. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Außerdem wurden in Zwangsversteigerungen zwei Häuser in Berlin und ein Haus in Mahlow südlich von Berlin für insgesamt 1.975.000 Euro gekauft. Weitere Angaben zu diesen Käufen und den anderen Immobilien wollte der Senat nicht machen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden, „da nicht auszuschließen ist, dass durch diese Angaben Zeugen beeinflusst werden oder die öffentliche Benennung der Objekte die Motivation zur Verdunkelung bietet“.

Die im Juli 2018 vorläufig beschlagnahmten Immobilien im Wert von rund neun Millionen Euro werden einer arabischstämmigen Großfamilie zugerechnet. Die Polizei geht davon aus, dass die Häuser und Wohnungen mit Geld aus Straftaten gekauft wurden. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft gab es bei den Immobilienkäufen Bareinzahlungen aus dem Ausland und entsprechende Überweisungen.

Gegen 20 Verdächtige wird ermittelt

Die Verdächtigen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität gehören zu der Großfamilie oder zu ihrem Umfeld. Inzwischen haben mehrere Beschuldigte Einspruch vor Gericht eingelegt. Ermittelt wird gegen 20 Verdächtige.

Für den SPD-Innenpolitiker Schreiber ist der Kauf von Immobilien eine gezielte Strategie der Clans. „Ich sehe im Bezug zur Organisierten Kriminalität, insbesondere bei der Clankriminalität, und den Zwangsversteigerungen ein bundesweites legales Geschäftsmodell.“ Vermögen werde so gezielt vor dem Staat in Sicherheit gebracht. Die rechtlichen Hürden seien niedrig, so seien Notare für die Käufe über Versteigerungen nicht nötig.

Welche Rolle Notare bei dem Kauf der anderen Immobilien spielten, ist umstritten. Der Senat kündigte an, den Aufsichtsbereich über die Notare beim Präsidenten des Landgerichts Berlin personell zu verstärken. Dieser solle so „seiner Aufsichtspflicht in Bezug auf die Pflichten der Notare nach dem Geldwäschegesetz noch intensiver nachkommen“ können. Umfangreiche Schulungen mit Blick auf mögliche Geldwäschegeschäfte seien geplant.

Erst Ende April hatten Berliner Ermittler Mieteinnahmen aus den beschlagnahmten Immobilien sichergestellt. Ziel war nach Angaben der Strafbehörden, mutmaßliche kriminelle Gewinne aus mehr als 100 Mietverhältnissen zu sichern. Es gab 60 Beschlagnahme-Beschlüsse zu 45 Mietobjekten. Die Berliner Politik hatte 2018 einen verstärkten Kampf gegen kriminelle Mitglieder arabischstämmiger Großfamilien angekündigt. (dpa/bb)

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