Zuerst sind die Alten- und Pflegeheime dran: Wie Berlin ab dem 27. Dezember Massenimpfungen schaffen will
Kurz nach Weihnachten könnte die erste Berlinerin geimpft werden. Noch weiß der Senat aber nicht, wie viel Impfstoff vom Bund kommt – und wer davon profitiert.
Am 27. Dezember soll es losgehen. Neun Tage noch. Die erste Impfdosis wird in Deutschland später als in Großbritannien oder den USA verabreicht, aber nun doch früher als geplant. Das hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwochabend der Gesundheitsministerkonferenz mitgeteilt. Deren Vorsitzende, Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD), sieht Berlin bis dahin „startklar“, die sechs Impfzentren stehen. Trotzdem sind noch wichtige Fragen offen.
Zurzeit bereite die Gesundheitsverwaltung die Einladungen zum Massenimpfen vor, hieß es am Donnerstag. Das betrifft vor allem über 80-Jährige und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Am Donnerstag legte das Robert-Koch-Institut eine entsprechende Empfehlung vor.
Die Berliner Gesundheitsverwaltung wies aber auch darauf hin, dass der Bund noch keine „finale Priorisierung“ vorgenommen habe, welche Bevölkerungsgruppen in welcher Reihenfolge geimpft werden. Berlin bereite sich „auf Basis der bisher grob genannten Zielgruppen“ vor. Erst am heutigen Freitag will Gesundheitsminister Spahn die Impfverordnung unterschreiben, die die Ansprüche genauer regelt.
Ein genauer Impfplan existiert in Berlin deshalb noch nicht. Das soll auch daran liegen, heißt es aus Senatskreisen, dass immer noch nicht klar sei, wie viele Impfdosen Berlin vom Bund erhält. Momentan rechnet die Gesundheitsverwaltung mit 585.000 Präparaten, wie Gesundheitssenatorin Kalayci am Mittwoch sagte.
Da jeder zweimal geimpft werden muss, könnten damit rund 290.000 Berlinerinnern und Berliner immunisiert werden. Das würde für die bislang priorisierten Gruppen reichen: 75.000 Betagte leben in Heimen, 203.000 über 80-Jährige leben zu Hause.
Ärzte in den Impfzentren rechnen für Anfang Januar mit ersten Patienten
Als Erstes werden die mobilen Impfteams mit der Arbeit in den Pflegeheimen beginnen, es soll noch in diesem Monat losgehen. Ob alle Bewohner geimpft werden können oder auch hier priorisiert werden muss, hängt von der ausgelieferten Impfstoffmenge ab. In den sechs großen Impfzentren dürfte sich der Starttermin also noch etwas verzögern. Ärzte rechnen dort erst für Anfang Januar mit ersten Patienten – auch hier hängt alles davon ab, wann der Bund wie viele Impfdosen bereitstellen kann.
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Damit es nicht zu peinlichen Verzögerungen kommt, hat der Senat in dieser Woche Ausnahmen für die Lastwagen mit Impfstoff erlassen. Die schweren Lkw sind vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ausgenommen. Der Impfstoff von Biontech/Pfizer ist besonders empfindlich und muss bei minus 80 Grad gelagert werden.
Eine weitere Herausforderung dürfte die Logistik der Einladungen zum Impfen darstellen. „Die Daten werden über das Melderegister zur Verfügung gestellt“, hieß es am Donnerstag aus der Gesundheitsverwaltung. „Angehörige prioritär zu impfender Bevölkerungsgruppen erhalten dafür ein Einladungsschreiben, das die Möglichkeiten zur Buchung eines Impftermins beschreibt.“ Es werde sowohl die Möglichkeit geben, telefonisch als auch online einen Termin zu vereinbaren.
In dem Schreiben soll auch stehen, in welches Impfzentrum die Person zur Impfung eingeladen wird. Unklar ist bislang, wann die Einladungsbriefe der Senatsverwaltung an die Haushalte verschickt werden können. Aus dem Senat heißt es: Sobald der Gesundheitsminister die Impfverordnung unterzeichnet hat, die Lkw mit Impfdosen nach Berlin rollen, könne man loslegen. Alle Beteiligten betonen: Wir sind vorbereitet.
Bislang haben sich nur 1000 Ärzte freiwillig gemeldet
In den Impfzentren wird bis dahin noch an Dienstplänen gefeilt und die Personalplanung vervollständigt. Vor allem Hilfsorganisationen unter Führung des krisenerprobten Deutschen Roten Kreuzes sollen in den sechs Zentren die Arbeit erledigen. Den Einsatz der Impfärzte in den sechs Zentren koordiniert Berlins Kassenärztliche Vereinigung (KV). Ihr müssen alle 7300 Berliner Ärzte angehören, die in ihren Praxen gesetzlich Versicherte versorgen.
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Bislang haben sich aber nur rund 1000 freiwillig für Impfdienste eingetragen. Ihr Einsatz wird mit rund 120 Euro pro Stunde vergütet. Um Impftätigkeit und Praxisbetrieb besser zu vereinbaren, ist für die Zentren ein Zwei- Schicht-System geplant. Viele Ärzte fürchteten bislang Haftungsrisiken, einige fühlten sich schlecht informiert.
In einem aktuellen Schreiben an ihre Mitglieder teilt die KV angesichts der Massenimpfungen aber mit, dass für Ärzte eine „Haftungsbegrenzung“ gelte. Mediziner bräuchten keine Angst vor Schadensersatzansprüchen haben – schließlich bringe es „die Neuheit dieses Impfstoffes mit sich, dass nicht alle Risiken vorab gut abschätzbar sind“.
Freiwillig tätige Impfärzte müssen nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haften. Das Land Berlin stellt den Impfarzt von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch Dritte frei. Unabhängig davon werde empfohlen, der Haftpflichtversicherung den Einsatz in den Impfzentren zu melden. Gleiches gelte für die Mediziner, die in den mobilen Impfteams arbeiten werden.
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