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Der junge Afghane Jawed Rahmani (l) hätte in Andreas Tölkes Integrationsprojekt „Kreuzberger Himmel“ eine Chance.
© Robert Klages

Flüchtlinge in Berlin-Brandenburg: "Wenn ich zurückgehe, bin ich tot"

Jawed Rahmani könnte im Berliner Restaurant „Kreuzberger Himmel“ arbeiten. Doch die Stadt Cottbus will den Afghanen abschieben.

In der Küche hantiert Bakri, ein Rechtsanwalt aus Aleppo. Das Essen bringt Baschir, der eigentlich Fotograf ist. Im Restaurant „Kreuzberger Himmel“ des Fördervereins „Be an Angel“ arbeiten ausschließlich Geflüchtete. Insgesamt 50 Menschen wurden hier seit der Eröffnung vor rund einem Jahr fit fürs deutsche Berufsleben gemacht. Der jüdische Initiator Andreas Tölke nennt es einen „Streichelzoo“, als „Vorbereitung für das richtige Berufsleben“.

Die Räume für das Projekt stellt die benachbarte katholische Kirche zur Verfügung. Etwa 2000 Gäste kommen pro Monat. Lamm, Granatapfel, Aubergine – syrische Küche in Berlin. Auf den Tresen steht eine Holzfigur der Jungfrau Maria. Ansonsten keine religiösen Symbole, Malereien oder „Flüchtlinge willkommen“-Aufkleber.

„Integration funktioniert nicht in Klassenräumen“, meint Tölke. Die Geflüchteten müssten raus aus den Heimen und Deutsche kennenlernen. Anfang Februar konnte er einen jungen Afghanen aus Cottbus an das Grand Hyatt Hotel in Berlin-Mitte vermitteln. Aber so gut funktioniert es nicht bei allen.

Auch Jawed Rahmani ist bei Tölkes Verein, auch er lebt derzeit in einem Flüchtlingsheim in Cottbus und ist ebenfalls Afghane. „Ein Mann mit großem Potenzial“, sagt Tölke. Doch die Ausländerbehörde will den 21-Jährigen abschieben. Sein Antrag auf Asyl wurde abgelehnt, er ist vollziehbar ausreisepflichtig. Mit diesem Status ist es ihm in Deutschland nicht erlaubt zu arbeiten. Im „Kreuzberger Himmel“ in der Yorckstraße 89 in Berlin-Kreuzberg könnte er eine Ausbildung zur Gastronomie-Fachkraft machen, eine Wohnung in Berlin hätte der Förderverein auch für ihn.

"Hauptsache nicht Afghanistan"

Rahmanis Vater starb, als er neun Jahre alt war. Er zog zu einem Onkel. Rahmani berichtet, dieser habe ihn schwer misshandelt. Seit seinem zwölfte Lebensjahr lebte er nach eigenen Angaben in Kabul auf der Straße. Um an Geld zu kommen, reparierte er Autos. 2015 hatte er sich auf den Weg gemacht und einer Gruppe aus Syrien angeschlossen.

„Da waren so viele Menschen“, erzählt Rahmani. In Griechenland wurden sie verhaftet. „Geht weiter“, hätten Polizisten zu ihnen gesagt, in fast jedem der Staaten, die sie passierten. „Ich wäre in jedem Land geblieben. Hauptsache nicht Afghanistan.“

Auch Österreich schickte ihn über die Grenze, von München wurde er nach Berlin gebracht, wo er „Be an Angel“ kennenlernte und begann, beim „Kreuzberger Himmel“ den Leuten dort über die Schulter zu schauen. Gerne würde er in der Gastronomie arbeiten. Doch bald wurde er nach Cottbus umverteilt.

Dort hat er Angst, rauszugehen, besonders abends. Viele seiner Bekannten im Flüchtlingsheim wurden auf der Straße verprügelt, einer wurde niedergestochen. Oft fährt er nach Berlin und sitzt im „Kreuzberger Himmel“. Seine Berliner Anwältin Myrsini Laaser möchte eine Ausbildungsduldung erreichen. Diese würde während der Zeit der Ausbildung auch vor einer Abschiebung schützen.

Die Ausländerbehörde in Cottbus zeigt sich jedoch bisher wenig offen: Immer, wenn Rahmani dort ist, sagen sie ihm, dass er bald abgeschoben werde – und bieten ihm einen Direktflug nach Kabul an. Es wäre eine sogenannte „freiwillige Rückreise“.

Bei seiner Ankunft würde man ihm 500 Euro überweisen, den Flug müsse er nicht bezahlen. Bis zum 28. Februar habe er Zeit, das Land zu verlassen, ansonsten werde die Rückreise zwangsweise durchgeführt, bekam er schriftlich mitgeteilt.

„Wenn ich zurückgehe, bin ich tot“

Aber Rahmani will nicht nach Kabul. „Wenn ich zurückgehe, bin ich tot“, sagt er und schaut auf den Boden. Sein Onkel sei Berater eines hochrangigen Politikers gewesen. Früher hätten ihn dessen Bodyguards verprügelt, Hand und Nase gebrochen, einen Zahn ausgeschlagen. In Afghanistan hat er niemanden, zu dem er gehen könnte, keinerlei Kontakte. Sein Asylantrag wurde dennoch rechtskräftig abgelehnt.

Die Innenministerien äußern sich nicht zu Einzelfällen – aus datenschutzrechtlichen Gründen. Ende 2018 wurden bereits drei Afghanen aus Brandenburg abgeschoben – zwei davon aus Cottbus, allen wurden Straftaten vorgeworfen, Rahmani nach Angaben seiner Anwältin dagegen nicht.

Andrea Johlige, Sprecherin für Asylpolitik der Linken im Landtag Brandenburg, findet die Entscheidung in Cottbus nicht nachvollziehbar. Man solle froh sein, dass die Integrationsbemühungen des jungen Mannes so weit fortgeschritten sind, dass ihm ein Arbeitsplatz angeboten werde – anstatt ihm mit Abschiebung zu drohen.

„Dieser junge Mann hat sich nicht das Geringste zu Schulden kommen lassen, er hat versucht, sich hier ein eigenständiges Leben aufzubauen, und er will eine Ausbildung machen“, sagt Johlige. Was die Stadt Cottbus hier veranstalte, sei nichts anderes als Wahlkampf auf dem Rücken eines jungen, gut integrierten Geflüchteten. „Ich fordere den Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU) auf, dafür zu sorgen, dass der junge Mann seine Ausbildung beginnen kann und eine Ausbildungsduldung erhält.“

Abschiebungen in das Kriegsland sind umstritten. Kaum ein Tag in Afghanistan vergeht ohne Kampfhandlungen, fast das ganze Land ist Schauplatz von Anschlägen und Gefechten. Nach der Einschätzung des Bundesinnenministeriums jedoch sind Abschiebungen dorthin generell möglich.

„Die Bundesregierung hat ausdrücklich bestätigt, dass Abschiebungen nach Afghanistan wieder ohne Einschränkung möglich sind“, heißt es dazu aus der Pressestelle des Bayerischen Innenministeriums. Der Freistaat schiebt bisher am häufigsten Afghanen ab. Rückführungen sind weiterhin Sache der Bundesländer. Berlin beispielsweise schiebt ausschließlich sogenannte „Gefährder, Straftäter sowie hartnäckige Identitätsverweigerer“ nach Afghanistan ab – bisher erst zwei Personen, direkt nach Kabul.

Brandenburg will Familien von Straftätern abschieben

Das von einer rot-roten Koalition aus SPD und Linke regierte Brandenburg fährt eine härtere Linie, festgehalten in einem Rückführungserlass aus dem Jahr 2017. „Allein reisende erwachsene Männer ohne familiäre Bindungen, ohne Berufsausbildung beziehungsweise berufliche Tätigkeit und ohne sonstige Merkmale von besonderer Schutzbedürftigkeit sind für eine Rückführung anzumelden“, sagt ein Sprecher des von Karl-Heinz Schröter (SPD) geführten Innenministeriums. Die Ausländerbehörden seien an diese Weisungslage gebunden. Es bedürfe jedoch stets einer „sorgfältigen Einzelfallprüfung, insbesondere unter Beachtung der Belange besonders schutzbedürftiger Personen“.

Die Ausländerbehörden des Landes Brandenburg seien darauf hingewiesen worden, dass Familien, Kinder und Frauen von den Rückführungen nur in absoluten Ausnahmefällen betroffen sein sollten, etwa als Angehörige eines Straftäters.

Dass überhaupt in Erwägung gezogen wird, Familien abzuschieben, findet Johlige von den Linken ungeheuerlich: „Das deutsche Rechtssystem kennt keine Sippenhaft. Es ist schon fragwürdig, Menschen ungleich zu behandeln, indem auf die Verurteilung für eine Straftat noch eine Abschiebung oben draufkommt, geht das Brandenburger Innenministerium nun noch einen Schritt weiter und will auch noch die Frauen und Kinder mit bestrafen und abschieben.“

391 Afghanen sind „ausreisepflichtig“

Derzeit leben laut Innenministerium in Brandenburg 7142 afghanische Staatsbürger, davon 3266 Personen, deren Asylverfahren noch laufen. 391 Afghanen sind „ausreisepflichtig“. Die nächste Sammelabschiebung ist dem Vernehmen nach für diesen Montag angesetzt. Auf die Frage, was er macht, wenn sie ihn holen würden, weiß Jawed Rahmani keine Antwort. Sein Gesicht verzieht sich, er steht auf und geht in die Küche des „Kreuzberger Himmels“ zu seinen Freunden. Als die Tür zufällt, wackelt die Statur der Jungfrau Maria kurz.

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