„Hohe Wahrscheinlichkeit für Täterschaft“: Was im Soko-Abschlussbericht zur Neuköllner Anschlagsserie steht
Die drei Neonazis betrieben eine „systematische Aufklärung des politischen Gegners“, stellt die Soko fest. Hier die wichtigsten Zitate ihres Abschlussberichts.
Zu der rechtsextremistischen Anschlagsserie von Neukölln wird am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses der Abschlussbericht der Soko „Fokus“ vorgestellt.
Zwar halten die Ermittler die drei Neonazis Sebastian T., Tilo P. und Julian B. für die Täter, doch nachweisen können sie es dem Trio nicht.
Die Soko „Fokus“ war im Mai 2019 von Innensenator Andreas Geisel (SPD) ins Leben gerufen worden. Zuvor hatte die Ermittlungsgruppe „Resin“ seit 2017 die Verfahren bearbeitet. Es geht um 72 Straftaten, darunter 23 Brandanschläge auf Autos oder Schmierereien an Wänden mit Morddrohungen. Die Taten richteten sich gegen Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.
Der Tagesspiegel hat bereits am Wochenende Details aus dem Bericht ausführlich dargestellt, sowohl die Ergebnisse, also auch die Folgen eines Nazi-Verdachts in den Reihen der Polizei.
Insbesondere Betroffene der Anschlagsserie haben das Vertrauen in Polizei und Justiz verloren. Auch deshalb dokumentieren wir an dieser Stelle zentrale Passagen aus dem mit Anhängen mehr als hundert Seiten dicken Bericht.
Polizei konnte nicht Ferat Kocak nicht rechtzeitig warnen
„Der Begriff Anschlagsserie stammt aus dem medialen und politischen Raum. Er ist einschlägig im polizeilichen Sinne (…) und wir hier nicht verwendet.“
„Die Beschuldigten Julian B., Sebastian T. und Tilo P. betrieben eine unterschiedliche ausgeprägte, teils akribische Aufklärung des politischen Gegners, die über das gegenseitige Fotografieren der jeweiligen Akteure des linken bzw. rechten Spektrums hinausgeht. Der Beschuldigte T. sammelte strukturiert personenbezogenen Daten wie Fotos, Autokennzeichen und Wohnanschriften von Personen des politischen Gegners, Pressevertretern und Polizeimitarbeitenden.“
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„Der Geschädigte K. (Ferat Kocak) wurde von den Beschuldigten T. und P. über eine längeren Zeitraum thematisiert und ausgespäht. Weil die Erkenntnisse zu Herrn Kocak innerhalb der EG Resin nicht rechtzeitig zusammengeführt werden konnten, konnte Herr Kocak nicht vor der Tatbegehung als mögliche Zielperson der Beschuldigten sicher identifiziert werden und gewarnt werden.“
Dies gelte auch für die Zusammenführung der Erkenntnisse zwischen Verfassungsschutz und Polizei, „wobei einer Datenübermittlung ohne konkret erkennbaren Straftatenverdacht durch das informelle Trennungsprinzip rechtliche Grenzen gesetzt sind“.
„Es wurden bisher keine Beweise gefunden, die eine Täterschaft der Beschuldigten zu den Straftaten der EG Resin bzw. BAO Fokus weiter erhärten könnten. Es besteht jedoch insbesondere durch die systematische Aufklärung des politischen Gegners eine hohe kriminalistische Wahrscheinlichkeit für diese Täterschaft. Dafür sprechen auch die vom Hauptbeschuldigten T. verschlüsselten Kommunikationsgeräte, für deren Entschlüsselung und Auswertung ein hoher Aufwand betrieben wurde, der bislang jedoch erfolglos bliebt.“
Keine Hinweise auf Datenleck bei der Polizei
„Es wurde keine Hinweise dafür gefunden, dass Daten von Geschädigten des gegenständlichen Tatkomplexes aus Datenauskunftssystemen der Polizei Berlin an Personen des rechtsextremistischen Spektrums herausgegeben wurden.“
„Es wurden keine Hinweise dafür gefunden, dass operative Maßnahmen der EG Resin gegenüber Personen des rechtsextremistischen Spektrums offengelegt wurden.“
„Es wurden keine Hinweise dafür gefunden, dass der Polizeimitarbeiter W. Verbindungen zu Personen des rechtsextremistischen Spektrums hat.“
„Es wurden keine Hinweise auf eine Tatbeteiligung der hiesigen Beschuldigten an Mordfällen zum Nachteil Burak Bektas und Luke Holland gefunden.“
„Es wurden keine Hinweise auf eine Verbindung zwischen den hier Beschuldigten und (un)geklärten Tötungsdelikten in Berlin-Neukölln gefunden.“
„Die (…) Protokolldatenanalyse ergab, dass kein Geschädigter durch Mitarbeitender Versammlungsbehörde angefragt wurde. Im Ergebnis scheidet ein Datenabschluss in diesem Kontext aus.“
„Mit Schreiben“ vom Juni/Juli 2019 zu T. und P. „wurden DNA-Probenentnahmen (…) bei der Staatsanwaltschaft angeregt. Nach Rücksprache mit dem Dezernenten (…) werden dort die entsprechenden Voraussetzungen (noch) nicht gesehen, die Hauptverhandlung wegen der Sachbeschädigungen soll zunächst abgewartet werden.“
„Alle auf den Asservaten (Computer, Handy, Anm. d. R) festgestellten Kontaktpersonen des Beschuldigten T. wurden auf ihre Zugehörigkeit zur Polizei Berlin geprüft. Im Ergebnis fand sich unter den Kontaktpersonen kein Mitarbeitender der Polizei Berlin.“
Keine Beweise - aber auch keine neuen Verdächtigen
„Es konnten keine neuen Tatverdächtige im strafprozessualen Sinne bezüglich der gegenständlichen Straftatenserie ermittelt werden. Die Ermittlungen ergaben aber, dass die Beschuldigten T. und P nach wie vor einen engen Kontakt zueinander pflegen. Neben Kontakten zu den amtsbekannten Rechtsextremisten David H., Christian B. und Robin-Oliver B. in Berlin bestehen beim Beschuldigten T auch überregionale Bezüge nach Brandenburg und Thüringen.“
„Im Ergebnis war aufgrund begrenzter Ressourcen eine Rund-um-die-Uhr-Observation nicht annähernd möglich.“
„Unbekannt gebliebene Täter hatten in der Nacht zum 12.12.16 mittels dreier Kleinpflastersteine die Schaufensterscheibe der Buchhandlung beschädigt. Die Scheibe wurde dabei nicht durchdrungen. Die eingesetzten Kräfte vor Ort sahen aufgrund der Auffindesituation der Kleinpflastersteine vor einer Sicherung derselbigen ab. Sie hielten angesichts der aktuellen Wetterlage eine erforderliche Spurensuche für sehr unwahrscheinlich, zudem wurde der Spurenträger vom Anzeigenden berührt. Daher fand weder eine Spurensuche, noch die Sicherung des Spurenträgers statt.“
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„Der Ermittlungsabschnitt Revision wies darauf hin, dass der bei der Beleidigung (des Geschädigten S.) verwendete Zettel nicht sichergestellt und im Hinblick auf Fingerabdruck- und DNA-Spuren untersucht wurden. Die Auswertung des Vorgangs erbrachte, dass der Zettel im Rahmen der Anzeigenaufnahme lediglich fotografisch gesichert wurde. Von einer nachträglichen Sicherungen wurde seinerzeit abgesehen, weil die Beleidigung handschriftlich auf einen frei aushängenden Zettel am Briefkasten aufgeschrieben worden war und keine Spuren erwartet bzw. keine Beweiskraft gesehen wurde.“
„Die Beweislage hat sich trotz der umfänglichen Ermittlungen nicht wesentlich verändert, was die eigentlichen Tatbegehungen und Tatbeteiligungen betrifft.“
Als die Ermittlungen bekannt werden, bricht die Serie ab
„Sowohl in der EG Resin aus auch in der BAO Fokus wurde das gesamte Spektrum von kriminalistisch sinnvollen und rechtlich möglichen gefahrenabwehrrechtlichen und strafprozessualen Maßnahmen durchgeführt, vergleichbar mit Ermittlungen in Mordfällen und anderen Delikten der Schwerkriminalität. Die durchgeführten datentechnischen Auswertungen der BAO Fokus sind einmalig in Vielfalt und Umfang der in der Polizei Berlin bisher durchgeführten Auswertungen. Dennoch führte dies alles nicht zur Überführung von Tatverdächtigen. Die begangenen Straftaten (…) bieten eine für den Täterkreis günstige Tatgelegenheitsstruktur, deren Aufklärung für Polizei und Staatsanwaltschaft ein besonderes Anliegen ist, aber mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht erzwungen werden kann.“
„Am 02.02.18 wurde das Ermittlungsverfahren gegen T. und P. durch die Durchsuchungsmaßnahmen offengelegt, d.h. die Beschuldigten erfuhren, dass sie mindestens der Brandstiftungstaten“ gegen O. und Ferat Kocak „verdächtigt werden, mithin Gegenstand der Ermittlungen sind. Der polizeierfahrene T. dürfte auch von verdeckten Maßnahmen gegen ihn ausgegangen sein bzw. davon ausgehen. Mit diesem Tag geht ein sofortiger Abbruch der Brandstiftungsserie einher, ein starkes Indiz für die Täterschaft der Beschuldigten T. und P.“
Beschuldigter provozierte Enttarnung seiner Beobachter
„Mögliche Zielpersonen und -objekte zu detektieren, gestaltete sich mitunter herausfordernd, weil der Beschuldigte T. polizeierfahren ist und durch sein eigenes taktisches Verhalten die Enttarnung von Maßnahmen provozierte, etwa durch das Einfahren in eine Sackgasse und Erwarten von möglichen Verfolgern oder das Ansprechen von ihm vermeintlich oder tatsächlich observierenden Personen; folglich musste aus taktischen Gründen Abstand zum Beschuldigten gehalten werden, so dass ein größerer, weil nicht mitoberservierter Straßenzug auf eine Ausspähung hin zu überprüfen war.“
„Ein weiteres Indiz für die Täterschaft des T. stellt der Umstand dar, dass in den Zeiten, in denen nach derzeitigem Stand keine der Serie zugeordneten Brandstiftungen begangen wurden, (…) jeweils inhaftiert war.“
Verschlüsselung und Datenmengen überforderten die Ermittler
Im Verfahren zu den Opfern O. und Kocak „werden die Versuche, die Verschlüsselung der digitalen Asservate zu überwinden, fortgesetzt.“
„Die Aufarbeitung des Straftatenkomplexes und Revision der polizeilichen Maßnahmen in Bezug auf Ermittlungslücken und weitere Ermittlungsanhalte ist weitestgehend abgeschlossen.“
„Die Erfahrungen der BAO Fokus haben gezeigt, dass die Personalausstattung für die EG Resin im Nachhinein kritisch zu sehen ist.“ Für die Ermittlungen und „den Umgang mit Massendaten (…) war die EG quantitativ personell nicht genügend ausgestattet.“
„In der EG Resin fehlte neben der Quantität der Dienstkräfte jedoch auch die qualitative Ausstattung (…), die die anfallenden Daten hätte verarbeiten können.“
Schlussfolgerungen: Mehr Aufwand für Datenanalyse
„Es ist zwischenzeitlich festgelegt worden, dass (…) eine systematische Datenerhebung und -auswertung von Anfang an durchzuführen ist.“
„Nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz besaß die ausreichende Personalausstattung des Phänomenbereichs Islamischer Extremismus/Terrorismus oberste Priorität. Seit dem Jahr 2019 ist auch der Phänomenbereich PMK -rechts- Schwerpunktthema des LKA Berlin und führt somit fortlaufend zu personellen Verstärkungen des LKA 53.“
„Mit einem Upgrade der (TKÜ-)Software wurde zudem die Möglichkeit der Volltextrecherche geschaffen. Mittelfristig ist ohnehin turnusgemäß die Neubeschaffung einer neuen TKÜ-Anlage geplant, die auch die phonetische Suche anbieten sollte.“