Klage gegen Entlassung in Hohenschönhausen: Vorerst kein Gerichtstermin für Gedenkstättenleiter Knabe
Da Hubertus Knabe nicht ein einfacher Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist, ist unklar, ob das Arbeitsgericht seine Klage überhaupt annehmen kann.
Für den als Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte entlassenen Hubertus Knabe wird es vorerst keinen Gütetermin am Arbeitsgericht geben. Knabe hat dort Klage gegen seine zum 31.März 2019 vom Stiftungsrat ausgesprochene Entlassung eingereicht. Doch die Anwältin der Gedenkstätte hat gerügt, dass das Arbeitsgericht gar nicht zuständig sei. Denn Knabe ist als Vorstand nicht einfacher Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, sondern auch ein sogenanntes Organ der Stiftung. Der Stiftungsrat als anderes Organ kann ihm – wie geschehen – das Vertrauen entziehen.
Das Arbeitsgericht prüft nun, ob es die Klage überhaupt annehmen kann. Zuständig sein könnte das Verwaltungsgericht. Dann stünden Knabes Chancen – nach interner Einschätzung – noch schlechter. Laut Gesetz und Satzung der Stiftung beruft oder entlässt das Aufsichtsgremium den Vorstand, der zugleich Direktor ist. Der Grund für die Entlassung: Der Stiftungsrat hat nach Sexismusvorwürfen kein Vertrauen in Knabe, dass er die Probleme abstellen könne.
Zugleich wird ihm vorgeworfen, die Missstände geduldet und gefördert zu haben. Auch Knabes bisheriger, ebenfalls gekündigter Vize Helmuth Frauendorfer hat Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Sein Gütetermin ist am 29. Oktober. Frauendorfer soll über Jahre Mitarbeiterinnen belästigt haben, eine vom Stiftungsrat beauftragte Anwältin hält die Vorwürfe für „substanziiert“. Auch Frauendorfers Anwalt erklärte, die Anschuldigungen seien „zum Teil wirklich berechtigt“.
Alexander Fröhlich