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Optimale Anbindung? Der einstige Flughafenchef Rainer Schwarz (rechts) und der Noch-Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft, Klaus Wowereit, auf einem Foto von 2006.
© Thilo Rückeis

Ex-Chef am BER: Vom Versuch, Rainer Schwarz seine Kündigung zuzustellen

Einst führte er Berlins Flughafengesellschaft, dann tauchte er ab: Wenn man sich anschaut, wie Rainer Schwarz seine Kündigung erhielt, lassen sich einige Probleme am BER besser verstehen.

Wenn die Mitarbeiter der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg ähnliche Probleme gehabt haben, Geschäftsführer Rainer Schwarz zu erreichen, wie ein Rechtsanwalt und ein Gerichtsvollzieher, die ihm seine Kündigung zustellen wollten, lassen sich einige Probleme beim BER besser verstehen. Die Zeugenvernehmung bei der Verhandlung vor dem Landgericht über die Klage von Schwarz gegen seine Kündigung ist jedenfalls ein unterhaltsames Zwischenprogramm.

Die Flughafengesellschaft behauptete vor Gericht, sie habe das Kündigungsschreiben des Aufsichtsratsvorsitzenden (damals Matthias Platzeck) dem Geschäftsführer am 25. Juni 2013 zugestellt, doch ganz so war das nicht. Vor allem nicht ganz so einfach.

Schwarz? Gibt's hier nicht

Der Rechtsanwalt erklärt als Zeuge laut Protokoll, ein Mitarbeiter von ihm sei, begleitet von einem Mitarbeiter der Staatskanzlei Brandenburgs, zum Potsdamer Wohnsitz von Schwarz gefahren, habe dort aber keinen Briefkasten mit dem Namen Schwarz vorgefunden, sondern nur zwei mit einem anderen Namen und mehrere weitere, aber namenlose, locker „mit Kabelbindern“ am Zaun befestigt. „Ich übergebe hiermit zwei Fotos, auf denen die damalige Situation festgehalten ist“, sagt der Rechtsanwalt.

Die Herren beraten sich telefonisch, entscheiden: Sie verschicken das Schreiben per Postexpress. Tage später kommt es zurück. Was jetzt? „Wir haben daraufhin Herrn Platzeck gebeten, uns weitere zehn Originale des Kündigungsschreibens ... anzufertigen und zu unterschreiben.“ Jetzt fährt der Rechtsanwalt selbst hin, mit seiner Mitarbeiterin und den Kuverts, klingelt überall – niemand öffnet. Er wirft Schreiben in alle Briefkästen, die er finden kann.

„Ich kann hierzu relativ wenig sagen.“

Am nächsten Tag: Briefkastenkontrolle. Der Rechtsanwalt fährt wieder zum Haus, in dem Schwarz wohnt, wohnen soll, und stellt fest: Zwei sind geleert, und zwar die mit den Namen. In den anderen Kästen liegen die Kuverts noch, aber: Sie sind aufgerissen!

Jetzt wird der Gerichtsvollzieher vorgeschickt. Er bekommt einen der übrig geblieben Umschläge, wirft aber erst eine Zustellungsbenachrichtigung ein, dann eine Niederlegungsbenachrichtigung – und fährt zum Amtsgericht, um das Originalschreiben, eines der zehn, zu hinterlegen. Zur Sicherheit schickt der Rechtsanwalt noch mal einen Mitarbeiter hin, zur Beweissicherung. Der Mann stellt fest: Die Briefkästen, die mit Kabelbinder befestigt waren, befinden sich nicht mehr am Eingang – aber auf einem steht jetzt: Schwarz! Und mehr noch, auch eine Klingel trägt jetzt diesen Namen. Die Fotos werden zu Protokoll genommen.

Weil noch ein paar Umschläge mit Originalschreiben übrig waren, verschickt der Anwalt diese jetzt noch mal per Post. Sie kommen zurück, „unzustellbar“.

Es spricht der Gerichtsvollzieher. Er bestätigt: drei Briefkästen ohne Namen. Und ist sich sicher, denn: „Ich habe diese Dinge mir anhand meiner Akte zu diesem Vorgang ins Gedächtnis gerufen.“

Auch Schwarz wird gehört. Er sagt: „Ich kann hierzu relativ wenig sagen.“ Warum hatte er kein Namensschild an Kasten und Klingel? Wegen einer Demo gegen Nachtflüge, aber: „Mittlerweile ist diese Situation bereinigt.“ Für ihn jedenfalls. Seine Kündigung hat er doppelt und dreifach erhalten, auch die am Amtsgericht hinterlegte holte er sich noch ab. Am Ende entscheidet das Gericht: Sie war rechtswidrig, sowieso.

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