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Im Anflug auf Tegel. Die Maschinen überfliegen die nahegelegenen Wohnhäuser.
© Mike Wolff
Update

Flughafen Tegel soll offen bleiben: Volksbegehren für Weiterbetrieb von Tegel geht an den Start

Heute soll das Volksbegehren für einen dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel beginnen. Rechtlich ist das allerdings nahezu chancenlos.

Die Sache gilt juristisch als chancenlos, aber dürfte – jenseits der Einflugschneise – populär sein: Heute soll ein Volksbegehren für den dauerhaften Weiterbetrieb des Flughafens Tegel starten. Initiatoren sind eine Initiative und die Berliner FDP. Im ersten Schritt müssten sie rund 20 000 Unterschriften sammeln. Als Argumente nennen sie die zu knapp bemessene Kapazität des BER, die Vorteile von verteiltem städtischen Zubringerverkehr und einer Ausweichoption für Notfälle.

Auch müssten die Berliner Taxen in TXL nicht mit den Brandenburgern konkurrieren, die weniger Steuern und Versicherung zahlten. Und schließlich erwirtschafte Tegel Gewinn, gegen den etwaige Kosten „verschwindend gering“ seien. Der Senat dagegen rechnet neben Personal- und Sanierungskosten für Tegel mit dem Risiko „mehrstelliger Millionenbeträge“, etwa für Schadensersatzansprüche.

Initiator des Volksbegehren pro TXL ist FDP-Generalsekretär Sebastian Czaja, Bruder des Gesundheitssenators Mario Czaja (CDU). Kostenschätzung der Initiatoren: Tegel macht rund 75 Millionen Euro Gewinn; vom Senat angeführte Kosten seien im Vergleich „verschwindend gering“. Die Kostenschätzung des Senats lautet: mindestens 442 000 Euro für Personal der Luftfahrtbehörde und mindestens 7,8 Millionen Euro für die Instandsetzung Tegels., womöglich mehrstellige Millionensummen für Schadensersatz und ähnliches; größtenteils zu tragen von der Flughafengesellschaft.

Rechtlich ist die Offenhaltung aussichtslos

Der Schließungsbeschluss für Tegel liegt vor; er ist nur aufgeschoben. Um Tegel weiter zu betreiben, müsste ein neues Genehmigungsverfahren gestartet werden. Für einen innerstädtischen Flughafen dürfte dies aussichtslos sein. Tegel könnte aber am Netz bleiben, wenn er weiter militärisch genutzt würde; auch für die Flüge der Bundesregierung. Möglich wäre es dann auch, dem zivilen Verkehr „Gastrechte“ einzuräumen – etwa für Geschäftsflieger.

Zum Volksbegehren geht es hier.

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