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Stefan Evers, Generalsekretär der Berliner CDU, hatte die Akteneinsicht schon Ende Oktober beantragt-
© Dirk Reitze
Update

Videoüberwachung in Berlin: Volksbegehren: CDU-Generalsekretär Evers klagt

Sein Gesuch auf Akteneinsicht im Fall des Volksbegehrens für mehr Überwachung wurde abgelehnt. Nun hat Stefan Evers Verfassungsklage eingereicht.

Stefan Evers hat seinen im Dezember angekündigten Schritt wahr gemacht: Der CDU-Generalsekretär geht nun gerichtlich gegen die Ablehnung eines Gesuchs auf Akteneinsicht im Fall des Volksbegehrens für mehr Videoüberwachung vor. Dafür habe er am Freitag Verfassungsklage eingereicht "mit dem Ziel, Einsicht in 'Geisels Geheimsache' zu erhalten", teilte Evers mit.

Er hatte die Akteneinsicht Ende Oktober beantragt. Die Innenverwaltung habe das Gesuch zunächst ignoriert, dann verschleppt und schließlich in der vergangenen Woche abgelehnt, sagte Evers damals. Dagegen klagt er nun vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

"Mit seiner Verweigerung der Akteneinsicht zum Volksbegehren Videoaufklärung behindert Innensenator Geisel die verfassungsmäßigen Rechte von Abgeordneten", so Evers. "Die Hintergründe für die Verzögerung des Volksbegehrens müssen endlich ans Licht. Wir wollen wissen, wie der Senat zu der absurden Auffassung gelangt ist, das in Berlin verfassungswidrig sei, was in anderen Bundesländern absolut üblich ist: mehr Videoaufklärung an gefährlichen Orten."

Das durch Heinz Buschkowsky (SPD) und Thomas Heilmann (CDU) initiierte Volksbegehren war im September durch Innensenator Andreas Geisel (SPD) gestoppt worden. Der hält Teile dessen für verfassungswidrig, per Senatsbeschluss wurde eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof eingeleitet.

Eben diesen ruft Evers nun an. Ein von ihm beauftragtes anwaltliches Gutachten kommt zu dem Schluss, Geisels Vorgehen bringe „ein offensichtlich fehlerhaftes Rechts- und vor allem Verfassungsverständnis“ zum Ausdruck.

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