H5N8 gilt als hochansteckend: Vogelgrippe bei totem Kranich in Brandenburg nachgewiesen
Es ist der erste bekannte Fall: Die Geflügelpest ist in Brandenburg angekommen. Landwirte sind alarmiert: Der Erreger kann leicht auf Geflügel überspringen.
Die schlechten Nachrichten reißen nicht ab: Nach der Afrikanischen Schweinepest ist nun auch die Geflügelpest wieder einmal in Brandenburg angekommen. Bei einem tot aufgefundenen Kranich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurde der hochpathogene Vogelgrippe-Erreger H5N8 nachgewiesen. Das bestätigte der Sprecher des brandenburgischen Verbraucherschutzministeriums, Gabriel Hesse, am Sonntag dem Tagesspiegel: „Bislang ist das der einzige bekannte Fall im Land, Nutztiere sind bisher nicht betroffen.“
Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) mahnte, dass jetzt alles getan werden müsse, um eine Übertragung auf Haus- und Nutzgeflügel zu verhindern. So wird das Land sein Geflügelpest-Monitoring intensivieren und verendete Vögel zu untersuchen.
Geflügelhalter sind aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken, damit es zu keinem Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln kommt. Auch Zoomitarbeiter, Züchter und Hobbyhalter sollten unter anderem darauf achten, dass keine Unbefugten ihre Ställe oder Gehege betreten und entsprechende Desinfektionsmöglichkeiten schaffen.
Ganz überraschend kommt der Brandenburger Geflügelpest-Fall nicht. In den vergangenen Tagen wurden bereits mehrere Tiere in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg positiv getestet. Nachdem es sich dabei zunächst ausschließlich um infizierte Wildvögel wie Gänse, Enten und einem Mäusebussard handelte, kam es am vergangenen Donnerstag zu einem Ausbruch in einer kleinen Hühnerhaltung auf der nordfriesischen Insel Hallig Oland.
Vogelgrippe: Risiko einer weiteren Ausbreitung hoch
„Leider verbreitet sich speziell das Vogelgrippe-Virus H5N8 über Kot und andere Ausscheidungen besonders schnell von Tier zu Tier“, sagt die Sprecherin des Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesundheit, Elke Reinking. Das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Erregers sei hoch. Wer seine Tiere in Ställen unterbringen könne, sollte das tun, zumindest aber darauf achten, kein Wasser oder Futter draußen herumstehen lassen.
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Eine Stallpflicht werde bislang nicht in Erwägung gezogen, hieß es aus dem Verbraucherschutzministerium. Noch hoffe man, dass es bei folgenlosen Einzelfällen bleibe, wie sie schon Anfang dieses Jahres in Brandenburg und Berlin aufgetreten waren.
Vor vier Jahren, als das Virus H5N1 mit Zugvögeln von Asien nach Europa gekommen war und hier die bislang größte Krankheitswelle auslöste, hatte es in manchen Regionen eine mehrwöchige Stallpflicht gegeben. Für Menschen kann H5N1 nur in sehr seltenen Ausnahmefällen eine Gefahr darstellen.